Hallo ihr Lieben,
es geht mal wieder um Prozesskostenhilfe, wovon ich so gar nichts verstehe. Wir habe in einer Unfallsache den Gegner nebst Versicherung verklagt. Wir haben PKH beantragt. Das Urteil lautete, dass wir zu 50 % PKH bekommen und die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger (wir) zu 3/4 und die Beklagten zu 1/4. Daraufhin haben wir Beschwerde eingelegt, wegen den 50 % PKH und der Beschwerde ist auch stattgegeben worden. Jetzt bekommen wir 100 % PKH. Ich hatte vorher aber einen Kostenausgleichsantrag nach § 106 ZPO auszugleichen. Kann ich jetzt ganz normal unsere Kosten abrechnen mit dem normalen PKH Bogen oder muss ich i-was beachten????? Hilfe
Grüße
Blume13
PKH in einer Unfallsache
- petzilein
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Der Kostenausgleichsantrag nach § 106 hättest du sowie so stellen müssen. Der hat nichts mit den bei euch entstandenen Kosten zu tun..... Du rechnest jetzt ganz normal eure PKH-Gebühren mit der Landeskasse ab und das war es.
LG
LG
Liebe Grüße von der Petz
Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
bis man sie endgültig vergisst !
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- petzilein
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@ Pepsi
deinen Kommentar verstehe ich jetzt nicht so ganz...... Der Kostenausgleichsantrag nach § 106 ZPO hat ja wohl ergeben, dass ihre Mandantschaft an die Gegenseite einen Ausgleich vorzunehmen hatte und nicht umgekehrt.
deinen Kommentar verstehe ich jetzt nicht so ganz...... Der Kostenausgleichsantrag nach § 106 ZPO hat ja wohl ergeben, dass ihre Mandantschaft an die Gegenseite einen Ausgleich vorzunehmen hatte und nicht umgekehrt.
Liebe Grüße von der Petz
Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
bis man sie endgültig vergisst !
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