![Geschockt :?](./images/smilies/icon_confused.gif)
Mir geht es um die jeweiligen Streitwerte eines MB, VB und der Zwangsvollstreckung.
hier: Geltendmachung unserer Rechtsanwaltsgebühren gegenüber der Gegenseite. Die waren im außergerichtlichen Verfahren 229,55 EUR.
SW für MB ist dann m. E. ja einfach nur 229,55 EUR.
SW für den VB?? Gute Frage.
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Dann: SW für die ZV? Gemäß § 25 RVG (1) I ist die vollstreckende Geldforderung einschließlich der Nebenforderungen in Ansatz zu bringen. Mein Problem: was sind Nebenforderungen und was sind keine Nebenforderungen? Kann ich Zinsen, Gerichtsgebühren und RA-Gebühren dem Streitwert hinzurechnen?
Ich bin irgendwie total überfordert..
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