Schritt 1 der PFÜB
Gepfändet wird der angebliche Nachlass-/Miterbenanteil des Herrn (Name des Schuldners) an dem Nachlass des Verstorbenen Herrn________________, verstorben am _____________, zusammen mit dem Anspruch auf Auseinandersetzung des Nachlasses.
Drittschuldner sind die anderen Miterben.
an den Drittschuldner: ( 1 )
an den Drittschuldner: ( 2 )
an den Drittschuldner: ( 3 )
einschließlich etwaiger künftig fällig werdender Ansprüche aus dem gleichen Rechtsgrund hiermit gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen. Der Drittschuldner darf, soweit die Forderung gepfändet ist, an den Schuldner nicht mehr leisten. Der Schuldner darf insoweit über die Forderung nicht verfügen, insbesondere sie nicht einziehen. Der Drittschuldner hat die gepfändete Forderung an den Gläubiger zu leisten.
Schritt II Eintragung in das Grundbuch
in vorbezeichneter Angelegenheit überreichen wir (Titel aufführen), die Zwangsvollstreckungsunterlagen, insbesondere die Ausfertigung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses mit Zustellungsnachweisen, und beantragen in versicherter Vollmacht unserer Mandantin, Firma ___________________________, folgende Grundbucheintragung in das Grundbuch von ______ Blatt ________ vorzunehmen:
die Eintragung der Pfändung des Miterbenanteils des Schuldners, Herrn ______________________, geb. ________________, in Abt. II des Grundbuchs mit folgender Eintragungsformel:
Der Miterbenanteil des Schuldners _________________, geb. am ______________, an dem ungeteilten Nachlass des am _________________ verstorbenen ___________________ist gepfändet für die Firma ___________________________
Wir verweisen insoweit auf den beigefügten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss,
der von dem dortigen Gericht am ________________________________ unter dem Az.: 9 M _____________________ erlassen
wurde. Die Zustellungsurkunden sind mit dem Pfändungsbeschluss verbunden.
Wir bitten nach Vollzug des vorstehenden Antrages um Erteilung eines unbegl. Grundbuchauszuges. Für die dort entstehenden Gerichtskosten -Eintragung der Pfändung- übernehmen wir die persönliche Bürgschaft und bitten darum, die
Eintragungen von der Zahlung der Kosten nicht abhängig zu machen. Diese Kosten sollen gegen uns zum Soll gestellt werden.
Wir überreichen aktuelle Forderungsaufstellung und Abschrift dieses Schreibens für die einzelnen Erben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
im übrigen
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