Pfändung Miteigentum

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#1

25.07.2011, 15:06

Und wieder einmal fehlt mir die passende Formulierung:

Mein Chef möchte gern das Miteigentum des Schuldners pfänden. Der Schuldner ist in einer Erbengemeinschaft und besitzt 1/4 eines Grundstücks. Dieses Miteigentum soll nun gepfändet werden. Kann mir jemand weiterhelfen und ein Bsp. für den Pfüb-Antrag nennen!?
Jupp03/11

#2

25.07.2011, 15:29

Schritt 1 der PFÜB

Gepfändet wird der angebliche Nachlass-/Miterbenanteil des Herrn (Name des Schuldners) an dem Nachlass des Verstorbenen Herrn________________, verstorben am _____________, zusammen mit dem Anspruch auf Auseinandersetzung des Nachlasses.

Drittschuldner sind die anderen Miterben.

an den Drittschuldner: ( 1 )



an den Drittschuldner: ( 2 )


an den Drittschuldner: ( 3 )


einschließlich etwaiger künftig fällig werdender Ansprüche aus dem gleichen Rechtsgrund hiermit gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen. Der Drittschuldner darf, soweit die Forderung gepfändet ist, an den Schuldner nicht mehr leisten. Der Schuldner darf insoweit über die Forderung nicht verfügen, insbesondere sie nicht einziehen. Der Drittschuldner hat die gepfändete Forderung an den Gläubiger zu leisten.


Schritt II Eintragung in das Grundbuch

in vorbezeichneter Angelegenheit überreichen wir (Titel aufführen), die Zwangsvollstreckungsunterlagen, insbesondere die Ausfertigung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses mit Zustellungsnachweisen, und beantragen in versicherter Vollmacht unserer Mandantin, Firma ___________________________, folgende Grundbucheintragung in das Grundbuch von ______ Blatt ________ vorzunehmen:

die Eintragung der Pfändung des Miterbenanteils des Schuldners, Herrn ______________________, geb. ________________, in Abt. II des Grundbuchs mit folgender Eintragungsformel:

Der Miterbenanteil des Schuldners _________________, geb. am ______________, an dem ungeteilten Nachlass des am _________________ verstorbenen ___________________ist gepfändet für die Firma ___________________________

Wir verweisen insoweit auf den beigefügten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss,
der von dem dortigen Gericht am ________________________________ unter dem Az.: 9 M _____________________ erlassen
wurde. Die Zustellungsurkunden sind mit dem Pfändungsbeschluss verbunden.

Wir bitten nach Vollzug des vorstehenden Antrages um Erteilung eines unbegl. Grundbuchauszuges. Für die dort entstehenden Gerichtskosten -Eintragung der Pfändung- übernehmen wir die persönliche Bürgschaft und bitten darum, die
Eintragungen von der Zahlung der Kosten nicht abhängig zu machen. Diese Kosten sollen gegen uns zum Soll gestellt werden.

Wir überreichen aktuelle Forderungsaufstellung und Abschrift dieses Schreibens für die einzelnen Erben.


Mit freundlichen Grüßen



Rechtsanwalt


im übrigen

:suche
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#3

25.07.2011, 15:42

:thx :thx :thx :thx

damit ist mir wirklich sehr geholfen
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#4

25.07.2011, 16:13

Muss hier dann gleichzeitig eine Zwangssicherungshypothek eingetragen werden??
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#6

25.07.2011, 16:52

Weil? Sorry, aber Immobiliarvollstreckung ist absolut nicht meins... :?:
Jupp03/11

#7

25.07.2011, 16:56

Dein Schuldner steht nach deinen Angaben in Erbengemeinschaft mit anderen Personen im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Im Grundbuch steht kein Anteil, der belastet werden könnte.
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#8

14.11.2011, 11:53

also mach ich erst nen pfüb, dann beantrage ich die eintragung in das grundbuch und dann beantrage ich die teilungsversteigerung...

laut gb-auszügen steht mein schuldner in DREI erbengemeinschaften. kann ich die alle in einem pfüb pfänden oder ist es günstiger drei pfübs zu machen? würde ja dreimal 15,00 EUR gk kosten, aber sicher schneller gehen, oder?
Muupsi
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#9

22.02.2012, 11:04

Ich hänge mich mal an den Beitrag ran, weil's vom Thema her passt.

Ich habe eine (meine erste) Grundbuchsache. Der gepfändete Erbanteil und eine Zwangssicherungshypothek (über knapp unter 3.000 Euro) sind bereits (dank Jupps Vorlage) für unseren Mandanten im Grundbuch eingetragen. Der Schuldner ist zu 1/2 Miteigentümer der Wohnung (30 m², wird vom Schuldner selbst genutzt) und zu 1/4 durch Erbanteil Eigentümer der Wohnung (es gibt 2 Erben, die zu je 1/2 Eigentümer durch Erbe am anderen 1/2 Miteigentumsanteil der Wohnung sind) - dem Schuldner gehören also 3/4 der Wohnung. Ein anderer Gläubiger (eine Sparkasse) hat laut Abteilung II bereits den Erbanteil des anderen Miteigentümers gepfändet (in 2002). In Abteilung III sind diverse Hypotheken und Grundschulden, auch Sicherungshypotheken, die letzte im Jahr 1990 eingetragen, jedoch alle schon gelöscht. Unsere Zwangssicherungshypothek scheint also derzeit die einzige zu sein.

Nun habe ich meine Eintragungen im Grundbuch und müsste ja als nächsten Schritt die Teilungsversteigerung beantragen. Was ich mir bis jetzt erlesen habe ist, dass nicht ein Teil der Wohnung versteigert werden kann, sondern die ganze Wohnung versteigert werden muss. Da unsere Forderung ja relativ gering ist, habe ich nun Sorge, dass sich eine Teilungsversteigerung nicht lohnt, weil ja Verfahrenskosten, ggf. Gutachterkosten (zur Ermittlung des Werts der Wohnung) etc. entstehen. Aber wenn ich jetzt die Eintragungen für den Mandanten im Grundbuch versauern lasse, hat er ja auch nichts davon.

Kann mir hier jemand mit Erfahrung in solchen Dingen weiterhelfen? Wie gehe ich jetzt am besten vor? Einfach Antrag auf Teilungsversteigerung stellen und abwarten, was passiert? Und aus dem Erlös der Teilungsversteigerung würde dann auch die Forderung der Zwangssicherungshypothek getilgt werden? Gibt es Besonderheiten zu beachten?
Jupp03/11

#10

22.02.2012, 12:58

Hat Euer Schuldner die Vermögensversicherung abgegeben?
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