GG. Kostenentscheidung im Widerspruchsverfahren SozR

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Snuggles
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#1

21.07.2011, 08:38

Hallo,

ist der richtige Rechtsbehelf der Widerspruch, wenn man sich gegen die Kostenentscheidung im Widerspruchsverfahren wenden will? Oder die Klage?

Jobcenter weist Widerspruch im Übrigen zurück und will Kosten anteilig übernehmen.

Kann hier jemand weiterhelfen?

Ganz herzlichen Dank!!!
hoschte1
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#2

21.07.2011, 18:51

Was sagt denn die Rechtsbehelfsbelehrung ? Schau mal nach. Könnte eventuell Klage sein, da es sich ja, so wie Du schreibst, um einen Widerspruchsbescheid handelt.
Snuggles
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#3

29.07.2011, 21:04

Hab´s raus gefunden: Ist tatsächlich der Widerspruch!

danke trotzdem
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Liesel
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#4

31.07.2011, 15:28

Widerspruch gegen einen Widerspruchsbescheid???? Wo hast du das denn gefunden?
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#5

31.07.2011, 16:39

Es geht hier wohl um den Rechtsbehelf der Kostenentscheidung im Widerspruchsbescheid
Snuggles hat geschrieben:...weist Widerspruch im Übrigen zurück und will Kosten anteilig übernehmen.
^^hört sich also nach "Abhilfeverfahren" an, in dem die Kostentscheidung ergangen ist - Rechtsbehelf = Widerspruch gg. die KE.^^

Greetz
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#6

04.12.2012, 10:18

Hieran schließt sich meine Frage an...

wenn der Widerspruch gegen die Kostenentscheidung gemacht wurde (Kosten sollten nicht übernommen werden) und dem diesem nun abgeholfen wurde mit dem Hinweis, dass die Kosten des WS-Verfahrens auf Antrag erstattet werden, heißt das dann für mich, dass ich zwei Widersprüche abrechnen kann?
Also einmal den ursprünglichen, dessen Kosten nun getragen werden und den WS gegen die Kostenentscheidung.... oder kann ich nur einmal nach 2400 abrechnen bzw. kann ich dann die Erhöhung dazu nehmen, weil man ja letztlich gegen zwei Bescheide vorgegangen ist?

Über hilfe freue ich mich :D
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Liesel
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#7

04.12.2012, 10:26

Zwei Widersprüche - zweimal Gebühren.
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#8

04.12.2012, 11:50

Ok, das heißt also ich schick auch zwei Anträge an den Gegner. Danke Dir
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