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Vorpfändung/PfüB

Verfasst: 12.07.2011, 10:19
von Azubienchen
Hallo,

wir haben gegen zwei Schuldner einen Titel wegen Forderung erwirkt.

Nun soll ich Vorpfändung und PfüB beantragen. Sowas habe ich leider noch nie gemacht...

Ich habe nun die Bankverbindung der Schuldner mitgeteilt bekommen. Das Konto ist bei der Postbank. Aber welche Adresse geb ich denn da an? Wir arbeiten mit RA-Micro. Klicke ich da die Kontenpfändung an?

Wie läuft das denn mit der Vorpfändung?

Ich habe wirklich so gar keinen Plan :(

Kann mir jemand helfen?

Viele Grüße

Re: Vorpfändung/PfüB

Verfasst: 12.07.2011, 10:28
von Liesel
Mit "Vorpfändung" ist sicher ein vorläufiges Zahlungsverbot gemeint.

Anschrift dürfte die sein (ergibt sich aus dem Impressum im I-Net):

Deutsche Postbank AG
Friedrich-Ebert-Allee 114 - 126
53113 Bonn

Du kannst die Vorlage für Kontenpfändungen im RA-Micro nehmen. Allerdings ist diese nicht gerade umfassend.

Re: Vorpfändung/PfüB

Verfasst: 12.07.2011, 10:38
von Goldlöckchen
Kontopfändungen gehen an folgende Anschrift:

Deutsche Postbank AG, Hiltropwall 4-12, 44137 Dortmund

Re: Vorpfändung/PfüB

Verfasst: 12.07.2011, 10:39
von Liesel
Ah, okay Rapunzel, hab ich noch nicht gehabt.

Re: Vorpfändung/PfüB

Verfasst: 20.07.2011, 12:13
von Azubienchen
ich nochmal.
Wenn ich soweit mein Forderungskonto nachgebucht habe und den Pfüb fertig habe, füge ich dann dort auch die Originaltitel bei? Mir liegt hier ein VU und Kfb vor.

Dann ist mir eben aufgefallen, dass die Schuldnerin zu 1 Kontoinhaberin ist. Muss ich dann im Pfüb den Schuldner zu 2 (es sind Eheleute) "ignorieren" oder wird der dort trotzdem mit eingesetzt?

Gruß

Re: Vorpfändung/PfüB

Verfasst: 20.07.2011, 14:24
von Shaya
Titel werden immer im Original dem Vollstreckungsgericht bei Antrag auf Erlass eines PfÜbs vorgelegt. Das Gericht reicht diese dann an Euch - nach Prüfung und Erlass des PfÜbs - zurück.

Re: Vorpfändung/PfüB

Verfasst: 20.07.2011, 14:34
von Shaya
Wenn 100prozentig sicher ist, daß die Schuldnerin zu 1. Kontoinhaberin ist und / oder nicht der Schuldner zu 2. dann würde ich auch nur die Schuldnerin zu 1. als solche im PfÜb benennen bzw. in Anspruch nehmen. (Woher habt Ihr denn die Information, wem das Konto gehört. Aus der eidesstattlichen Versicherung? Sichere Quelle / Information?) Falls nicht sicher, dann beide Schuldner eintragen.

Dann achte aber darauf daß pro Schuldner und pro Vollstreckungshandlung jeweils eine volle Rechtsanwaltsgebühr nach Nr. 3309 VV RVG, zzgl. Postentgelte und ggf. Umsatzsteuer anfallen.

Re: Vorpfändung/PfüB

Verfasst: 20.07.2011, 14:39
von Shaya
Sorry, habe überlesen, daß es bei Dir um ein vorläufiges Zahlungsverbot geht! Bei diesem werden die Originaltitel nicht mitgesandt, ausschließlich beim PfÜb. Näheres hierzu auch unter: http://www.foreno.de/viewtopic.php?p=3471" target="blank

Re: Vorpfändung/PfüB

Verfasst: 20.07.2011, 15:09
von Azubienchen
Muss das vorläufige Zahlungsverbot per Gerichtsvollzieher übersendet werden oder genügt der einfache Postweg auch?

Re: Vorpfändung/PfüB

Verfasst: 20.07.2011, 15:32
von Goldlöckchen
Das wird durch den GV zugestellt.