Verkürzung der Ausbildung trotz nicht erreichter Noten

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AnnaMeckl
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#1

29.06.2011, 15:09

Hey Leute,

ich hab mal bei der Rechtsanwaltskammer nachgefragt wegen Verkürzen. Meine Noten in der Zwischenprüfung waren 2 - 3 - 3, also genau in einem Fach daneben gegriffen. Schließlich habe ich an die Rechtsanwaltskammer geschrieben und nachgefragt, ob ich nicht trotzdem verkürzen kann. Die haben mir Folgendes geantwortet:

Gem. § 9 Abs. 1 der Prüfungsordnung können Sie zur Prüfung zugelassen werden, wenn Ihre Leistungen dies rechtfertigen. Wir haben Sie für die Winterprüfung 2012/I vorgemerkt und werden Ihnen die Prüfungs-Anmeldeformulare etwa im Oktober an Ihre Privatadresse versenden. Da Sie keine qualifizierte Zwischenprüfung abgelegt haben ist es erforderlich, dass Sie zusammen mit dem Anmeldeformular

- einen formlosen Antrag des Ausbilders auf vorzeitige Zulassung, der umfassend begründet sein muss
- eine aktuelle Notenbestätigung der Berufsschule

vorlegen. Nach Eingang aller Unterlagen wird über Ihre vorzeitige Prüfungszulassung entschieden.

Nun wollen wir einen solchen Antrag schreiben. Aber wie kann ich diesen umfassend begründen?

Danke für eure Antworten!

LG Anna
Azu-bee

#2

29.06.2011, 22:00

Also bei uns wurde nicht auf das Ergebnis der Zwischenprüfung Bezug genommen sondern auf die Zeugnisnoten.

Vielleicht begründest Du es am besten mit deinen schulischen Noten und Zeugnissen?
Und vielleicht noch, dass dein Arbeitgeber das voll und ganz unterstützt etc.
Wäre mein Vorschlag :)

LG
AnnaMeckl
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#3

30.06.2011, 08:31

:thx

Ja sowas in der Art habe ich mir auch gedacht...nur verwirrt mich das Wort "umfassend" ein wenig! :wink:

Bei uns in München ist es leider so, dass man, wenn man in der Zwischenprüfung nicht die Noten 2 - 2 - 3 erreicht, eigentlich nicht zum Verkürzen zugelassen wird.
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Jerry
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#4

30.06.2011, 08:34

ich würde vielleicht noch schreiben, dass du hochmotiviert bist und natürlich alles daran setzen wirst, das best mögliche Erbnis zu erreichen. Warum willst du denn verkürzen?
AnnaMeckl
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#5

30.06.2011, 08:50

Nach meiner Ausbildung will ich mein Abi auf der BOS machen und danach Jura studieren. Nur würde ich gerne davor die 6 Monate arbeiten mit einem Ausgelerntengehalt, damit ich mir dazu noch ein wenig Geld zusammensparen kann. Und meine Noten sprechen in jedem Fall dafür. Ich bin einfach froh, wenn ich die Ausbildung hinter mich gebracht habe, denn eine abgeschlossene Ausbildung ist schon einmal nichts Schlechtes ;)
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Adora Belle
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#6

30.06.2011, 10:14

Ich mische mich sonst in die Ausbildungsthemen nicht ein, aber hier kann ich mir einen Kommentar nicht ganz verkneifen. Wieso meinst Du, daß Deine Noten dafür sprechen? Du erfüllst doch derzeit ganz eindeutig die Kriterien für die Verkürzung nicht; es wäre eine Ausnahme, die ausführlich begründet werden muß, wenn man Dich trotzdem dafür zuläßt. Ich will Deine hochfliegenden Pläne bestimmt nicht schlechtmachen, aber mach mal schön einen Schritt nach dem anderen. :wink:
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Nyrida
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#7

01.07.2011, 10:07

Bei uns wurde immer gesagt, dass wir in der Schule wie auch in der Praxis eine Gesamtnote von 2,0 erreichen mussten um überhaupt vorziehen zu können. Die Ausnahmen waren Abiturienten und Fachabiturienten. Da kann man inzwischen auch das ganze verkürzen, wenn man den Notendurchschnitt nicht erreicht hat.
Die Zwischenprüfung brauchte ich nur zur Anmeldung zur Abschlussprüfung. Das war es auch schon. (Meine Zwischenprüfung war auch nicht gerade die beste, die Abschlussprüfung war da um einiges besser). Vorziehen sollte man, meiner Meinung nach, eh nur dann wenn man einen Job sicher hat. Warum will man verkürzen, wenn man keinen Job hat? Da ist man nur schneller arbeitslos.
Wie sind deine Schulischen Noten denn derzeit im zweiten Lehrjahr? Gerade die Noten in den Rechtsfächern.
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sego
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#8

01.07.2011, 22:34

also ich habe das damals so gemacht, dass ich nur mein Zeugnis des 1. Lehrjahres eingereicht habe, dort war der Durchschnitt aber auch 1,5 (hatte zwar alles zweien in der Zwischenprüfung aber die am Telefon meinte ich würde das nicht mitschicken müssen) und mein Chef mir ein kurzes Schreiben gefertigt hat.

Er hat halt reingeschrieben, dass er darum bittet, meine Ausbildungszeit um ein halbes Jahr zu verkürzen, dass er keine qualifizierten Bedenken hat und das ich praktisch herausragende Leistungen bringe. Er würde das voll und ganz unterstützen.

Ich selbst habe dann nur geschrieben, dass ich um Verkürzung um ein halbes Jahr aufgrund guter Leistungen bitte und die Bescheinigung des Arbeitgebers, sowie mein Zeugnis als Nachweis beifüge!

Mehr nicht. Waren also zwei kurze schreiben und mein Zeugnis!
[color=#FF00BF]Wir leben alle unter dem selben Himmel, aber haben nicht alle den selben Horizont![/color]
Azu-bee

#9

04.07.2011, 21:12

Adore Belle, wenn man immer danach gehen würde, würde man niemals etwas erreichen. :wink:
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