Anrechnung Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr

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Adora Belle
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#21

05.07.2011, 14:39

Hier der Link zum Rechtsprechungs-Thread im Forum.

Wie man in dem Fall anteilig anrechnen soll, kann ich mir allerdings auch nicht vorstellen. Es ist ja gerade kein Anteil der GG angegeben, der getilgt werden soll.
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13
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#22

05.07.2011, 15:13

Adora Belle hat geschrieben: Wie man in dem Fall anteilig anrechnen soll, kann ich mir allerdings auch nicht vorstellen. Es ist ja gerade kein Anteil der GG angegeben, der getilgt werden soll.
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MG
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#23

08.07.2011, 11:14

13 hat geschrieben:Genau diese markierten Passagen sagen aber eben nicht aus, dass mit der verkürzten Zahlung von 1.500 € die volle Höhe der GG abgegolten sein soll. Das hätte betragsmäßig ausgedrückt werden müssen. Zzt. handelt es sich lediglich um die "übliche" Abgeltungsklausel (2. markierte Passage), die gerade nicht ausreichend ist für eine Anrechnung. Deshalb wird auch immer wieder auf eine exakte Ausformulierung des Vergleichs hingewiesen. Die hier vorliegende Variante halte ich für unzureichend, um anzurechnen.
HI!

Also da muss ich Dir auch mal widersprechen. Ich finde die Formulierung in dem Vergleich zu 1) und 2) deutlich genug.

Nach der Rspr. die ich mir im o.g. Thread angesehen habe, reicht es nicht aus, dass man nur schreibt "...werden alle Gegenseitigen Forderungen mit abgeglichen...". Aber gerade das ist ja hier nicht geschehen. Hier ist unter 1. klargestellt: Hauptforderung UND 1,3 GB iHv ... €. Und für diesen Betrag der sich aus 1) ergibt, zahlt der Beklagte den Betrag aus 2).

Also denke ich, 2) alleine wäre zwar eine "Abgeltungsklausel" die nicht ausreicht, aber iVm 1) dürfte das hier deutlich genug konkretisiert sein um der Rspr. zu genügen, zumal sich 2) auf 1) bezieht.

Aber vertretbar ist alles... :lol:

Gruß MG
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Liesel
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#24

08.07.2011, 11:15

@MG: Und was würdest du hier anrechnen?
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#25

08.07.2011, 11:24

Widersprechen darfste gerne, man ist ja für alles offen. :mrgreen:
Allerdings hilft es der Problematik nicht weiter. Beantworte mal Liesels Frage, dann wirst Du sehen, woran es hapert. Solange eine betragsmäßige Benennung der getilgten GG nicht erfolgt ist, ist und bleibt die Vergleichsformulierung zu allgemein mit der Folge: Keine Anrechnung. Nichts anderes geben die zahlreichen neueren Entscheidungen her.
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Adora Belle
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#26

08.07.2011, 11:36

Ah, jetzt weiß ich erstmal wohin Ihr wollt. Es müßte heißen, daß von der Gesamtzahlung 229,55 EUR auf die GG entfallen sollen, damit dann auch wirklich 0,65 davon angerechnet werden können. Oder halt auch irgendein geringerer Betrag, der dann hälftig anzurechnen ist. Okeeeeee. Kann man so sehen. Ich würde hier tatsächlich davon ausgehen, daß eben die vollen 229,55 GG getilgt sein sollen, also auch tituliert und bezahlt, und in dieser (vollen) Höhe anrechnen. Ich denke, am einfachsten wäre allerdings eine Klausel in den Vergleich aufzunehmen, die regelt, ob und in welcher Höhe ggf. eine Anrechnung erfolgen soll.
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#27

08.07.2011, 11:40

Genau das ist der Knackpunkt, AB. Es steht nur die Vergleichssumme drin, nicht aber, welcher Betrag auf die HF und welcher auf die GeschG entfällt. Also ich würde mich hier sträuben, die GeschG anzurechnen.
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#28

08.07.2011, 11:50

Vielleicht stehe ich ja auf dem Schlauch, aber da steht doch unter 1):
EvilElli hat geschrieben: ...
1.) Die Beklagte anerkennt, der Klägerin einen Betrag in Höhe von 1.700 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem ... zu schulden. Sie anerkennt weiter, der Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 229,55 € nebst Zinsen in Höhe von ... zu schulden.

2.) Zu Abgeltung der unter zIffer 1 anerkannten Gesamtforderung zahlt die Beklagte an die Klägerin 1.500,00 €.

...
Ich gehe mal von aus, dass das (die 229,55 €) die 1,3 GG ist, die somit "betragsmäßig benannt" ist!?! Die ist also voll "berechnet", als ob im Urteil stehen würde "...wird verurteilt ... weiteren Schadensersatz in Höhe von 229,55 € zu zahlen."

Also kann ich im KfA keine volle VG mehr nehmen, oder!?! Also 100% sicher bin ich mir da auch nicht, aber so verstehe ich die Rspr. Hier in dem Verfahren sehe ich da keine Probleme... :shock:

Und leider habe ich nicht gesehen, woran es hapert, was bei mir aber daran liegen könnte, dass ich (zum Glück) mit dem Anrechnungskram nicht mehr so viel zu tun habe. Aber ich hätte da jetzt auch kein Problem, genau so ein Vergleich mitzunehmen...

Oder doch der Schlauch? :oops: :?:

Gruß MG
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#29

08.07.2011, 12:02

Und wer sagt, daß von den 1.500,00 Euro genau 229,50 Euro auf die GeschG entfallen und nur der Rest auf die HF? Also ich bleib dabei, daß das keine konkrete Regelung ist.
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#30

08.07.2011, 12:03

Also ich glaube auch, dass die Rspr. hier überinterpretiert wird.

Wenn ich mir mal nur eins von den Urteilen aus dem Thread (von 13 eingebracht) ansehe steht da:

Kostenfestsetzung (Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr auf die gerichtliche Verfahrensgebühr):

Von einer Erfüllung i.S.d. § 15a II Alt. 1 RVG ist auszugehen, wenn die Parteien in einem Prozessvergleich unmissverständlich geregelt haben, dass die betragsmäßig festgelegte Geschäftsgebühr vom Vergleich umfasst und abgegolten ist. Zu ihrer Bezifferung genügt die Bezugnahme auf den entsprechenden Klagantrag.


Danach würde es sogar ausreichen, wenn da steht: "Zur Abgeltung der Foderungen aus der Klageschrift in den Anträgen zu 1) und 2) verpflichtet sich der Beklagte dem Kläger den Betrag in Höhe von 1.500,00 € zu bezahlen.

Aber da haben wir hier ja sogar noch mehr!
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