Anrechnung Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr

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EvilElli
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#1

28.06.2011, 15:03

Hallo... Hoffe ich bin hier richtig mit meinem Problem...
Folgendes... Wir waren außergerichtlich und gerichtlich tätig. Die Gegenseite hat in der Klage für die vorgerichtliche Beauftragung eine volle Geschäftsgebühr (also 1,3) geltend gemacht und im KFA nach Beendigung des Verfahrens nun auch eine volle Verfahrensgebühr (1,3) Ohne Anrechnung. Nun soll ich ne Erinnerung machen wegen der fehlenden Anrechnung. Da ich lange nicht im Beruf tätig war, kann ich mich momentan durch das Gebührenrecht nur so "durchmogeln". Ich weiß zwar, dass hier angerechnet werden muss, hab aber kene Ahnung wo ich das ne gesetzl. Grundlage oder sowas finde, die ich in die Begründung der Erinnerung schreiben kann. Kann mir da jemand helfen? Googlen hat leider nicht um Erfog geführt. :-(

Grüße und einen angenehmen Rest-Arbeitstag
Elli
Muupsi
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#2

28.06.2011, 15:07

Ist denn die von der Gegenseite in der Klage geltend gemachte Geschäftsgebühr auch ausgeurteilt worden?
EvilElli
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#4

28.06.2011, 21:09

Muupsi hat geschrieben:Ist denn die von der Gegenseite in der Klage geltend gemachte Geschäftsgebühr auch ausgeurteilt worden?
Nein
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Liesel
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#5

28.06.2011, 21:10

Dann muß auch nicht angerechnet werden im KfA.
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gkutes

#6

28.06.2011, 21:11

dann muss auch nicht angerechnet werden.
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#7

28.06.2011, 21:12

@gkutes: Diesmal war ich schneller. :auslach
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#9

29.06.2011, 16:49

Warum muss man nicht anrechnen wenn nicht ausgeurteilt wurde?
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#10

29.06.2011, 16:56

Wegen § 15 a Abs. 2 RVG.
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