Zuständigkeit ArbG oder LAG

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repfiffi
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#1

27.06.2011, 09:56

Guten Morgen Ihr Lieben!

Klage soll eingereicht werden - Thema: Rückforderung eines Arbeitgeberdarlehens in Höhe von über 5.000 EUR.

Demgemäß stellt sich mir gerade die Frage, ob - wie beim Zivilrecht - auch die 5.000 EUR-Grenze über die Zuständigkeit des ArbG und LAG entscheidet.

Jemand einen Rat?
Vielen Dank und einen fiten Start in die neue Woche gewünscht!
LG
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tweetyS
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#2

27.06.2011, 10:01

Äh, kann mich nicht erinnern, dass wir in der I. Instanz jemals beim LAG waren. Deshalb denke ich (ohne nachzuschlagen), dass ArbG für I. Instanz zuständig ist (unabhängig vom Wert).
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repfiffi
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#3

27.06.2011, 10:21

:thx
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#4

27.06.2011, 10:39

Also § 2 ArbGG sagt in soweit nichts aus über eine Beschränkung von 5.000 EUR.
Gibt es noch einen anderen §§, den ich zu Rate ziehen müsste?
LG
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#5

27.06.2011, 10:51

Die erste Instanz ist immer beim ArbG. Das LAG ist Berufungsinstanz.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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repfiffi
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#6

27.06.2011, 10:56

:thx Dir!
Ich hoffe, Dir gehts gut :)
Beste Greetz
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#7

27.06.2011, 10:58

Joah soweit, danke :wink:
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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