Zwangsvollstreckung auf Abgabe einer Willenserklärung

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tom20
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#1

27.06.2011, 09:29

Hallo,
ich habe ein Riesenproblem.

Wir haben gegenüber einem Mandanten ein Forderung. Diese ist gesichert durch eine Zwangssicherungshypothek eingetragen im Grundbuch. Direkt im Rang über uns steht ein Forderung ebenfalls gesichert durch Zwangssichuerngshypothek. Diese ist beglichen. Wir haben auch vom Gläubiger eine löschungsfähige Quittung erhalten.

Mein Chef will jetzt das die im Rang über uns stehende Forderung gelöscht wird. Grundsätzlich kein Problem wenn der Grundstücksbesitzer beim Notar die Löschung beantragt.
Wenn der aber nicht will? Kann ich seine Zustimmung zur Löschung mittels Zwangsvollstreckung auf Abgabe einer Willenserklärung erreichen?
Ich denke schon: OLG Dresden Beschluss vom 25.02.2010.

Problem, wie formulier ich den Antrag? Hab ewig gesucht aber nix passendes gefunden.

Wäre super wenn mir einer weiterhelfen könnte

Vielen Dank im voraus,

Tom20
Ernie

#2

28.06.2011, 07:25

Wenn die im Rang vor Euch stehende Sicherungshypothek bereits getilgt ist, entsteht eine Eigentümergrundschuld, und die würde ich mittels Pfändungs- und Überweisungsbeschluss pfänden.
tom20
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#3

29.06.2011, 09:02

Hi,

erst mal vielen Dank. Aber wie formuliere ich den Antrag?!

Das Problem ist, dass mein Chef hat in diesem Bereich selber keine Ahnung - und leider auch nicht die richtige Literatur bzw. Formularbuch.

Wenn jemand einen Antrag oder irgend einen Tipp hätte welches Buch sich hierfür anbietet, wäre ich echt dankbar.

Grüsse Tom20
tom20
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#4

30.06.2011, 12:45

Hallo, habe jetzt mal versucht nen Entwurf zu machen, wäre coll wenn jemand mal drüberschauen könnte ob da was total falsches drinsteht....



An das
AG – Vollstreckungsgericht –

Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Hierdurch zeige ich an, dass ich die Gläubigerin ... vertrete. Namens und in Vollmacht derselben beantrage ich, den nachstehenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu erlassen und seine Zustellung zu vermitteln. Die Zahlung der Gerichtsgebühren ist durch Verrechnungsscheck erfolgt.

Rechtsanwalt



Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

In der Zwangsvollstreckungssache

Gläubiger ... ./. Schuldner ...

Aufgrund des Vollstreckungsbescheides vom … dessen vollstreckbar zugestellte Ausfertigung ich beifüge, hat der Gläubiger vom Schuldner zu beanspruchen:

Hauptforderung entsprechend anliegender Aufstellung
... % Zinsen für die Hauptforderung seit dem ... ... EUR


Wegen dieser Ansprüche und in Höhe dieses Betrags – sowie wegen der Zustellungskosten für diesen Beschluss – werden die angeblichen Ansprüche des Schuldners

aus der auf dem Grundbesitz zu ... Blatt ..., Flur ..., Flurstück Nr. ..., in Abt. III Nr. ... eingetragenen angeblichen Eigentümergrundschuld in Höhe von ... EUR nebst Zinsen seit dem ...

sowie der Anspruch auf Grundbuchberichtigung hinsichtlich der Umschreibung der oben bezeichneten Grundschulden in ein Eigentümerpfandrecht gepfändet.

Dem Schuldner wird verboten, sich jeglicher Verfügung über die gepfändete Eigentümergrundschuld zu enthalten, insbesondere diese einzuziehen, zu löschen oder zu übertragen.

Zugleich werden die gepfändeten Ansprüche und Rechte der Gläubigerin zur Einziehung überwiesen.
alexandras
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#5

01.07.2011, 12:32

ich würde noch ergänzen, dass es sich um die Forderung des Gläubigers XY handelt, die aufgrund der in Kopie beigefügten Quittung getilgt und somit zur Eigentümergrundschuld wurde.
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