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Mariposa90
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#1
23.06.2011, 20:04
Sorry, ich hoffe die Frage ist nicht zu doof
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Aber was ist der Unterschied zwischen einer Verteidigungsanzeige und einer Klageerwiderung? Die Frist zur Verteidigungsanzeige ist glaube ich 2 Wochen und die der Klageerwiderung weitere 2 Wochen, falls ich mich nicht irre?
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Aber was ist der inhaltliche Unterschied zwischen den Beiden?
Danke
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
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Pepples
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#2
23.06.2011, 20:08
Bei der Verteidigungsanzeige wird nur angezeigt, dass man eine Partei vertritt und sich verteidigen will.
Bei der Klageerwiderung erfolgen Ausführungen zur Sache.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" ![134](https://www.foreno.de/app.php/sam/?mode=smilie&sam_id=134)
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charly03
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#3
23.06.2011, 20:08
Verteidigungsanzeige: Der Beklagte zeigt an, sich gegen die Klage verteidigen zu wollen.
Klageerwiderung: Es wird unter Beweisantritt auf die Klage erwidert.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*
Liebe Grüße, charly03
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Lämmchen
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#4
23.06.2011, 21:00
Mariposa90 hat geschrieben:Die Frist zur Verteidigungsanzeige ist glaube ich 2 Wochen und die der Klageerwiderung weitere 2 Wochen, falls ich mich nicht irre?
Die Frist beträgt nicht immer jeweils zwei Wochen. Sie wird vom Gericht festgelegt.
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Liebe Grüße
Das Lämmchen
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Bino
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#5
23.06.2011, 21:17
Die Frist beträgt nicht immer jeweils zwei Wochen.
![Zustimm-Smiley :zustimm](./images/smilies/zustimm.gif)
Nur
mindestens zwei Wochen. § 276 ZPO
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__276.html" target="blank
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)
hallo hallo halloooooo ![Bild](http://s18.rimg.info/ec13665a6b4f91d427d268cf55a78f32.gif)
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Bino
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#7
23.06.2011, 21:45
Jupp, wie schreibst Du selbst immer so schön? "Das ist nicht die Frage der Themenstarterin gewesen."
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)
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Pepsi
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#10
23.06.2011, 22:09
es gibt da im Übrigen so ein Sprichtwort... doofe Fragen...
![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)