Hallo,
ich habe mal eine kurze Frage:
Ich soll einen Vergleich über den GVZ an die Gegenseite zustellen. Muss ich da die vollstreckbare Ausfertigung an den GVZ schicken und der schickt usn das Original wider dann zurück mit Zustellungsurkunde? oder schicke ich ihm einfach eine Kopie mit der Bitte um Zustellung?
Wie macht ihr das so in der Praxis?
LG
Zustellung Vergleich
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Die vollstreckbare Ausfertigung schickst du ihm mit der Bitte um Verbindung mit der Zustellungsurkunde nach erfolgter Zustellung. Dabei packst du noch eine beglaubigte Kopie, die er dann zustellt.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.