Frage zu Zustellungen bei mehreren Beklagten

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Diego-Malente
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#1

16.06.2011, 11:41

Also, ist ein wenig kompliziert zu erklären, ich hoffe ihr versteht mich trotzdem.

Wir vertreten 2 von 5 Beklagten in einem Zivilverfahren.
In diesem Verfahren war Termin anberaumt für Anfang Juli, dieser wurde nun aufgehoben, da ein weiterer Beklagtenanwalt (ein Mandant scheinbar) die Verlegung beantragt hat wegen einer Terminskollision.
Soweit noch ok, nun ist unser Problem allerdings... von diesem Anwalt haben wir bisher nichts gesehen oder gehört. Er hätte sich doch zumindest mit einem Schreiben bereits ans Gericht wenden müssen, in dem er sich als Beklagtenvertreter für Herrn XYZ preisgibt. Dieses Schreiben haben wir nicht erhalten, genau wie wir erst von einem weiteren Beklagten ein Schreiben vom Gericht erhalten haben, dieser verteidigt sich scheinbar selbst.
Was mit der fünften Person ist wissen wir nicht... wenn dieser auch einen Vertreter hat, müssten wir darüber nicht informiert werden?
Kurz gesagt: Wir glauben wir erhalten vom Gericht einfach nicht alle Informationen und dieser Verlegungsantrag, ohne Bevollmächtigungsanzeige, untermauert diesen Eindruck.
Ausserdem kommt hinzu, dass wir von Klägerseite zwar einige Schriftsätze erhalten haben, aber K E I N E einzige Anlage.... selbst auf diverse Bitten uns diese Anlagen zukommen zu lassen, passiert einfach nichts.

Was kann man tun um a) ALLE Schriftsätze die bei Gericht eingehen zu erhalten, sofern diese uns offensichtlich nicht weitergeleitet werden und b) wie komme ich an die bereits fehlenden Anlagen?
Wir müssen doch unsere Mandanten korrekt verteidigen können, nur wie wenn wir vom Gericht nur spärlich mal ne Nachricht bekommen?

Hoffe dass mein Problem klar geworden is.

Liebe Grüße
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Frau Cindy
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#2

16.06.2011, 12:11

Hast du schon mal beim Gericht nachgefragt? Eventuell schafft das Klarheit.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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#3

16.06.2011, 12:18

Hab ich, aber man wird ewig nur vertröstet bei dieser Geschäftsstelle, scheinbar verfahren die nach dem Motto: je weniger Informationen die Beklagten, desto besser. Können wa früher Feierabend machen und noch n Kaffee mehr trinken.
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Frau Cindy
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#4

16.06.2011, 12:22

Die fehlenden Anlagen könntet ihr ja notfalls von den Klägervertretern erbitten, sofern das Gericht nicht in der Lage ist, diese zu übersenden.

Habt ihr schon mal versucht, direkt mit dem Richter zu telefonieren?
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
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Stephen Jay Gould
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#5

16.06.2011, 12:37

Wie wäre es damit, Akteneinsicht zu beantragen? Und zwar mit der Begründung, dass euch bisher gar nicht bekannt war, dass der Anwalt sowieso den Beklagten XX vertritt und deshalb darauf zu schließen ist, dass zumindest einige Mitteilungen/ Schreiben des Gerichts nicht bei euch eingegangen sind. "Um das überprüfen zu können, benötigen wir Akteneinsicht und bitten um Übersendung..."

Dann habt ihr erstmal alle Schreiben und Anlagen vorliegen.

Und wenn sich aus der Akte ergibt, dass die Schreiben vom Gericht tatsächlich nicht mal an euch abgeschickt worden sind, kann man dann ja noch einen Schriftsatz machen, in dem darauf hingewiesen wird, dass in Zukunft bitte wirklich sämtliche Schriftstücke übersandt werden sollen.
Diego-Malente
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#6

16.06.2011, 12:46

Akteneinsichtsgesuch ist gestellt.... aber es wird einfach nicht drauf reagiert.
edit: Da die Dezernentin nun auch noch in den Urlaub geht, versuch ichs nochmal damit... vielleicht hilfts ja.

Den Klägervertreter könnte ich anschreiben, aber der muss die uns doch auch nicht zukommen lassen, oder?
Er muss schließlich das tun, was für seine Mandanten am Besten ist ... und dazu zählt doch auch, den Beklagtenverteidiger nicht unbedingt bei seinen Problemen zu helfen, oder?
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Frau Cindy
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#7

16.06.2011, 12:51

Diego-Malente hat geschrieben: Den Klägervertreter könnte ich anschreiben, aber der muss die uns doch auch nicht zukommen lassen, oder?
Er muss schließlich das tun, was für seine Mandanten am Besten ist ... und dazu zählt doch auch, den Beklagtenverteidiger nicht unbedingt bei seinen Problemen zu helfen, oder?
Manche tun das aus reiner Höflichkeit. :wink:
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Stephen Jay Gould
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#8

16.06.2011, 12:57

hab ich im zivilrechtlichen Verfahren eigentlich Anspruch auf Akteneinsicht?
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Liesel
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#9

16.06.2011, 12:58

Jep, hast du.
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(UNHEILIG)
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#10

16.06.2011, 13:01

gut, wenn die Dzenernentin nun in den Urlaub geht, versuch ichs vorher nochmal mit der AE ...
die Akte braucht sie ja dann eh nicht in der Zeit =)
Danke erstmal, ich meld mich bestimmt nochmal wenn Frau ... mir weiter auf den Keks geht.
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