Hallo zusammen,
die Gegenseite hat am 29.04. und wir am 03.05. einen Scheidungsantrag eingereicht. Den von der Gegenseite wurde uns heute zugestellt. Muss ich dem Gericht gegenüber jetzt was mitteilen oder merken die selbst, dass wir kurz danach einen gestellt haben? Muss ich unseren evtl. sogar zurücknehmen?
2 Ehescheidungsanträge (Gegenseite und wir)
- Soenny
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Na das ist ja mal dumm gelaufen Ich würde den ANtrag auf jeden Fall zurücknehmen und versuchen die Gerichtskosten niederzuschlagen, keine Ahnung ob das so einfach geht
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Da muss man gar nichts zurücknehmen. Die Verfahren werden soweit ich mich entsinnen kann, verbunden.
- Pepples
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Ich würde mich im neuen Verfahren bestellen und auf den eigenen Scheidungsantrag hinweisen. In der Regel wird dann verbunden.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
- Adora Belle
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Zurücknehmen würde ich nicht - ist schon oft genug passiert, daß der Gegner einen Rückzieher gemacht hat, oder die PKH-Unterlagen fehlten, und dann hast Du keine Anhängigkeit mehr ohne eigenen Antrag. Üblicherweise wird da verbunden, ohne daß für den späteren Antrag Gerichtskosten anfallen. Sind ja auf das gleiche Klageziel gerichtete Anträge.
- Ciara
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Also dem Gericht mitteilen, dass wir auch einen eingereicht haben? Hab noch kein Aktenzeichen
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
- Pepples
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Ruf doch die Geschäftsstelle an und erfrag das telefonisch.Ciara hat geschrieben:Also dem Gericht mitteilen, dass wir auch einen eingereicht haben? Hab noch kein Aktenzeichen
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Ihr müsst den Antrag jedenfalls nicht zurücknehmen. Im Scheidungsverfahren können ja beide Seiten den gleichen Antrag stellen, man hat das ja auch oft, dass beide in dem gleichen Verfahren einen eigenen Antrag auf Scheidung stellen (ist bei uns in den vorformulierten Standardtexten auch schon so drin). Deshalb würde ich auch einfach das Gericht darauf hinweisen, dass von euch auch ein Antrag gekommen ist.
Und wenn du einigermaßen sichergehen willst, kannst du in diesen Schriftsatz, in dem du auf euren Antrag hinweist, ja auch gleich reinschreiben, "es wird angeregt die Verfahren zu verbinden" oder so ähnlich.
Habt ihr mit eurem Antrag zusammen schon gleich Gerichtskosten eingezahlt? Dann könnte man eventuell drüber nachdenken, ob man zurücknimmt, damit der Mandant erstmal das Geld wiederbekommt. Das würde aber natürlich auch nur was bringen, wenn er es jetzt gerade dringend braucht. Auf Dauer wird er ja zahlen müssen (es sei denn es gibt VKH), denn für die Scheidung muss er ja auf jedenfall sowieso am Ende die halben Gerichtskosten zahlen.
Genau so. Wenn du schreibst, von wann euer Antrag war, werden die im Gericht schon danach suchen, falls sie es nicht sowieso schon gesehen haben.Pepples hat geschrieben:Ich würde mich im neuen Verfahren bestellen und auf den eigenen Scheidungsantrag hinweisen.
Und wenn du einigermaßen sichergehen willst, kannst du in diesen Schriftsatz, in dem du auf euren Antrag hinweist, ja auch gleich reinschreiben, "es wird angeregt die Verfahren zu verbinden" oder so ähnlich.
Habt ihr mit eurem Antrag zusammen schon gleich Gerichtskosten eingezahlt? Dann könnte man eventuell drüber nachdenken, ob man zurücknimmt, damit der Mandant erstmal das Geld wiederbekommt. Das würde aber natürlich auch nur was bringen, wenn er es jetzt gerade dringend braucht. Auf Dauer wird er ja zahlen müssen (es sei denn es gibt VKH), denn für die Scheidung muss er ja auf jedenfall sowieso am Ende die halben Gerichtskosten zahlen.