Sicherheitsleistung

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Feddi
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#1

31.05.2011, 15:52

Hallo Ihr!

Wenn ich ein urteil vom landgericht habe, aus dem gegen Sicherheitsleistung vollstreckt werden kann…wie setzt sich die sicherheitsleistung zusammen und an welches Gericht ist sie zu zahlen? An das Gericht, von dem das Urteil stammt?

Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!
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tweetyS
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#2

31.05.2011, 16:14

Habe das schon lange nicht mehr gebraucht. Aber steht im Urteil nicht so etwas wie "Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %"? Ich meine, das wird aus der Hauptforderung berechnet. Beim Gericht bin ich mir auch nicht sicher, tendiere aber zum erkennenden Gericht. Wie gesagt, ... :(
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Loki
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#3

31.05.2011, 16:16

Bei welchem AG du die Sicherheit hinterlegst, ist egal. Das LG hat doch sicher bestimmt, in welcher Höhe die Sicherheit zu leisten ist. So sinngemäß "... 110 % des zu vollstreckenden Betrages. " Also einfach ausrechnen.
alexandras
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#4

31.05.2011, 16:16

Hallo,

wie die Sicherheitsleistung berechnet wird, müsste aus dem Tenor ersichtlich sein. Bei z. B. einer Sicherheit in Höhe von 110 % der zu leistenden Summe müsstest Du aus der HF die Zinsen ausrechnen, diese zur HF addieren und dies dann mit 110 % multiplizieren. Das Geld ist bei der Hinterlegungsstelle einzuzahlen. Hierfür gibt es ein bestimmtes Formular.

LG
alexandra
Feddi
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#5

31.05.2011, 16:19

Hallo Alexandra und vielen Dank! :D

Also muss ich erst so ein Formular bei dem Landgericht anfordern, das das Urteil erlassen hat, ja!?

Liebe Grüße und noch einen schönen Regentag!!

Feddi
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Loki
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#6

01.06.2011, 16:15

Sicherheiten hinterlegt man beim AG. Kannst dir eins aussuchen. Das AG habt auch das Formular für dich.
Feddi
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#7

01.06.2011, 16:30

Ahh, okay, vielen Dank!!

Ich wünsche ein paar schöne freie Tage!!

LG

Feddi
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