Hallo zusammen =)
Ich soll gegenüber unserer Mandantin (vorsteuerabzugsberechtigt) die Selbstbeteiligung in Höhe von € 150,00 abrechnen. Muss ich auf die € 150,00 noch Mehrwertsteuer drauf rechnen oder muss ich sie rausrechnen? Mein Chef meint drauf rechnen und ich mein rausrechnen, aber da die Firma ja vorsteuerabzugsberechtigt ist kann es natürlich sein, dass es da anders ist wie ich es bisher immer gemacht habe. Und mein Chef meint noch das Post- u. Telekommunikationsentgelt drauf kommt, aber ich bin der Meinung, dass das dort nicht anfällt. Und wenn ich die Mehrwertsteuer berechne, muss ich dann eine extra Rechnung mit der Mehrwertsteuer machen, so dass diese die Rechnung ans Finanzamt abführen können oder einfach nur eine Rechnung und diese wird dann teils bezahlt und teils ans Finanzamt weitergeleitet?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Selbstbeteiligung
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Dein Mandant muss die 150,00 SB zuzüglich der vollständigen Mehrwertsteuer zahlen.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Privatleute sind in der Regel auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt, so dass du dort die Selbstbeteiligung inkl. Mwst. i. H. v. 150,-- € in Rechnung stellen würdest. Die Mwst. auf die KN abzgl. der SB zahlt die RS.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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@sansibar:
Ja, aber darum ging es hier ja nicht.
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mrsgoalkeeper hat geschrieben:Dein Mandant muss die 150,00 SB zuzüglich der vollständigen Mehrwertsteuer zahlen.
Bitte was? In der SB ist die USt. immer schon ENTHALTEN!
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Das spielt doch gar keine Rolle in dem Fall. Auch wenn der MA zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, muß er EUCH die USt. aus der Rechnung doch zahlen und holt sich die beim FA wieder. Du nimmst die 126,05 € in die Rechnung und haust die USt. unten drauf, dann hast du deine 150 € SB wieder zusammen und das ist der Betrag den der Mandant an SB zahlen muß.
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