GG auf MB anrechnen?
Verfasst: 23.05.2011, 17:28
Hallo zusammen. Wir haben einen Mahnbescheid erstellt über € 776,22. Die Gegenseite hat daraufhin Widerspruch eingelegt und eine Zahlung in Höhe von € 631,88 gezahlt. Wir sollten nun den Gegner außergerichtlich noch einmal auffordern die restlichen Kosten zu begleichen. Die Angelegenheit ist nun beendet und ich soll nach RVG abrechnen.
Gegenstandswert: 776,22 €
Verfahrensgebühr§ 13, Nr. 3305 VV RVG 1,0, 65,00 €
Gegenstandswert: 144,34 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2300 VV RVG 1,3, 32,50 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 144,34 € 0,65 -16,25 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 6,50 € bleibt bestehen -
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG, 19,50 €
Zwischensumme netto 100,75 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG, 19,14 €
zu zahlender Betrag 119,89 €
Stimmt das so? Oder muss ich die außergerichtliche Gebühr weglassen?
Gruß
Gegenstandswert: 776,22 €
Verfahrensgebühr§ 13, Nr. 3305 VV RVG 1,0, 65,00 €
Gegenstandswert: 144,34 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2300 VV RVG 1,3, 32,50 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 144,34 € 0,65 -16,25 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 6,50 € bleibt bestehen -
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG, 19,50 €
Zwischensumme netto 100,75 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG, 19,14 €
zu zahlender Betrag 119,89 €
Stimmt das so? Oder muss ich die außergerichtliche Gebühr weglassen?
Gruß