Klagerücknahme

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
Sungirl
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 381
Registriert: 04.06.2010, 17:12
Software: a-jur

#1

27.04.2011, 13:05

Hallo ihr Lieben,

Folgendes:

Die Klage ist anhängig.
Gerichtskosten wurden noch nicht eingezahlt. Wenn wir jetzt die Klage zurücknehmen, fallen da Gerichtskosten an?

:thx
Zaubermaus007
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 566
Registriert: 19.05.2009, 08:47
Beruf: Justizobersekretärin
Wohnort: Hinterm Aktenberg

#2

27.04.2011, 13:10

Ja, 1 Gebühr nach Nr. 1211 GKG.
Antworten