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Sungirl
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 381
- Registriert: 04.06.2010, 17:12
- Software: a-jur
#1
27.04.2011, 13:05
Hallo ihr Lieben,
Folgendes:
Die Klage ist anhängig.
Gerichtskosten wurden noch nicht eingezahlt. Wenn wir jetzt die Klage zurücknehmen, fallen da Gerichtskosten an?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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Zaubermaus007
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 566
- Registriert: 19.05.2009, 08:47
- Beruf: Justizobersekretärin
- Wohnort: Hinterm Aktenberg
#2
27.04.2011, 13:10
Ja, 1 Gebühr nach Nr. 1211 GKG.