Hallo! Ich habe eine dringende Frage. Ich muss eine Akte anlegen, weiß aber leider nicht so genau, wer unser Auftraggeber ist. Wir sollen eine Hausverwaltung vertreten, welche die Ansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft geltend macht. Ist denn jetzt die Hausverwaltung oder die WEG (12 Eigentümer) unsere Mandantin?
Kann mir jemand helfen?
Danke und Gruß!
L.
Hilfe! WEG-Sache
- ellimorelli
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Mandant: WEG Max-Mustermann-Str. 1, 12345 Lummerland.
Die einzelnen Eigentümer würde ich nicht mit aufnehmen, weil die WEG ja durch die
Hausverwaltung vertreten ist.
Ich nehme die Hausverwaltung immer als Korrespondenzadresse mit auf, weil über die
dann ja der gesamte Schriftverkehr läuft und nicht über die WEG.
Die einzelnen Eigentümer würde ich nicht mit aufnehmen, weil die WEG ja durch die
Hausverwaltung vertreten ist.
Ich nehme die Hausverwaltung immer als Korrespondenzadresse mit auf, weil über die
dann ja der gesamte Schriftverkehr läuft und nicht über die WEG.
- 13
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Kitty hat geschrieben:Wenn die Hausverwaltung für die WEG die Ansprüche in Prozessstandschaft geltend macht, ist m. E. euer Auftraggeber die Hausverwaltung.
Genauso ist es und genau das muss auch geklärt sein.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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