Abrechnung Strafsache

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Sandra2010
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#1

23.04.2011, 13:32

Hallo zusammen,

ich nehme über Ostern noch ein Problem mit.

Wie mache ich bitte die Kostenrechnung in folgender Strafsache:

Verteidigung des Mandanten im Vorverfahren (Ermittlungsverfahren), Akteneinsicht, schriftliche Einlassung
Verteidigung in der 1. Instanz (Termin beim Amtsgericht, Urteil)
Wir haben Berufung eingelegt.
Verteidigung in der 2. Instanz (Termin beim Landgericht /dort Aufhebung des Urteils 1. Instanz und Freispruch!)

Wie mache ich die Rechnung? Ich bin etwas verwirrt, da 2 Instanzen:

Vorschlag:

... wird beantragt, nachfolgende Rechtsanwaltsgebühren gegen die Staatskasse festzusetzen.

Grundgebühr, Nr. 4100 VV
Vorbereitendes Verfahren, Nr. 4104 VV RVG
(Kann ich beides überhaupt gegen die Staatskasse geltend machen? Wohl nicht!!?)

1. Instanz:
Verfahrensgebühr, Nr. 4106
Terminsgebührt, Nr. 4108
7004?
7005?

2. Instanz:
Verfahrensgebühr, Nr. 4124
Terminsgebühr, Nr. 4126
7004?
7005?

Fotokopien, Nr. 7000
Auslagen, Nr. 7002
MWSt

So richtig?

Danke und frohe Ostern allen!
hoschte1
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#2

23.04.2011, 14:12

Hallihallo!
Ist die Akteneinsicht und die schriftliche Einlassung vor Zustellung der Anklageschrift erfolgt? Wenn ja, dann kannst Du die Gebühr nach Nr. 4104 VVRVG ansetzen. Bereits die schriftliche Einlassung würde dann die 4100 und 4104 auslösen. Hoffe Dir geholfen zu haben.

Frohe Ostern und einen fleißigen Osterhasen wünscht Dir Hoschte1
Sandra2010
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#3

23.04.2011, 14:29

hoschte1 hat geschrieben:Hallihallo!
Ist die Akteneinsicht und die schriftliche Einlassung vor Zustellung der Anklageschrift erfolgt? Wenn ja, dann kannst Du die Gebühr nach Nr. 4104 VVRVG ansetzen. Bereits die schriftliche Einlassung würde dann die 4100 und 4104 auslösen. Hoffe Dir geholfen zu haben.

Frohe Ostern und einen fleißigen Osterhasen wünscht Dir Hoschte1

Ja das ist sie. Danke!

Ansonsten ist meine Abrechnung ok, Leute?
Also nur noch 4100 und 4104 reinnehmen.
hoschte1
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#4

23.04.2011, 14:40

Ansonsten ist deine Abrechnung ok. Vergiß die Auslagen für die Akteneinsicht nicht, falls Ihr welche an die Staatsanwaltschaft o.ä. gezahlt habt.
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#5

23.04.2011, 16:47

4100 und 4104 hast du doch schon drin
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#6

23.04.2011, 18:12

(Kann ich beides überhaupt gegen die Staatskasse geltend machen? Wohl nicht!!?)
Sie wollte aber wissen, ob das ok ist ;)
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#7

23.04.2011, 19:02

das weiß ich, aber ich fand die Aussage von Sandra "Also nur noch 4100 und 4104 reinnehmen." etwas irritierend
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