Vorschussnote und Schlußrechnung, Verzinsung

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Schäfchen86
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#1

21.04.2011, 13:04

Hallöchen,

Mal wieder eine frage meinerseits :oops:

wenn ich einen MB beantrage, gebe ich bei der Verzinsung das Datum 14 tage nach der Schlussrechnung an, oder 14 Tage nach der Vorschussnote???

vielen dank im vorraus und ein schönes osterfest
wünscht

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cahra
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#2

23.04.2011, 16:14

Hallo Schäfchen!

Ich verstehe Deine Fragestellung nicht! Worauf möchtest Du denn Zinsen haben? Auf die Hauptforderung von Eurem Mandanten? Schau mal in § 286 BGB.
Viele Grüße von Cahra
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Pepsi
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#3

23.04.2011, 16:46

das ist die Frage, ich denke sie meint wenn sie die eigene Kostenrechnung gegen Mdt geltend machen will ?!
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sego
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#4

25.04.2011, 15:04

Also wenn ihr eure Kostennote geltend machen wollt, dann ab dem Datum, ab dem der Schuldner in Verzug ist. Das ist entweder ein nach dem Kalender bestimmter Tag (z. B. der 4.4.11 oder zahlbar bis 14 Tage nach Rechnungsstellung), wenn sowas in der Rechnung steht. Ansonsten ab dem Mahnungsdatum, falls vorhanden. Oder wenn es euer Mandant ein Unternehmen ist dann 30 Tage nach Rechnungsstellung. Sollte es sich um einen Vebraucher handeln und ihr habt weder gemahnt, noch ein Zahlungsdatum angegeben, dann kannst du die Zinsen erst ab Mahnbescheidsantragdatum geltend machen. Hoffe man versteht was ich meine!
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Schäfchen86
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#5

03.05.2011, 13:43

hallöchen,

es ging darum, dass wir dem mandanten zuerst eine vorschussnote in rechnung gestellt haben, und später dann die schlussrechnung. da er keinen cent gezahlt hat, weiß ich nun nicht, ob ich als verzinsungsdatum für den mb 14 tage nach vorschussnote oder schlussrechnung nehmen kan :)

lg
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Ernie

#6

03.05.2011, 13:45

Zu welchem Zeitpunkt wird die Vergütung des RA fällig?
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Carmenzita
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#7

03.05.2011, 13:48

thats a real good question 8) :P
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Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.

Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
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#8

06.05.2011, 14:45

Naja, eigentlich 14 tage nach eingang der rechnung. (steht auch auf der Vorschussnote) :bahnhof
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#9

08.05.2011, 18:21

Habt Ihr da ein bestimmtes Datum angegeben oder nur hingeschrieben "fällig in 14 Tagen"? Ohne bestimmtes Datum wird der Rechnungsempfänger, sofern Verbraucher, erst mit der Mahnung in Verzug gesetzt.
Viele Grüße von Cahra
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Pepsi
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#10

08.05.2011, 18:38

zum Thema Fälligkeit: http://www.juraforum.de/gesetze/rvg/8-f ... erjaehrung" target="blank
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