Mahnbescheid ans Arbeitsgericht

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Adora Belle
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#11

13.04.2011, 14:39

Das wollte ich Dir auch grad ans Herz legen. :D
buffanieX
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#12

15.04.2011, 09:41

also die beim Arbeitsgericht meinten, dass sie sich nicht sicher sind ob das Formular noch gilt und die Dame war so freundlich, mir ein neues Exemplar zuzusenden, was sie sonst eigentlich nicht tun. Kann mir jetzt jemand schnell noch sagen ob ich mit meinen Gedanken richtig bin, da ich so gut wie noch nie einen Mahnbescheid gemacht habe und nicht weiß, ob ich jetzt richtig bin. Also man nimmt doch den Gerichtsstand wo der Schuldner ist oder? Der Schuldner wohnt in Pleidelsheim (PLZ 74385). Wenn ich dann den Gerichsstand suche, kommt Arbeitsgericht Stuttgart -Kammern Ludwigsburg- raus. Muss ich den Mahnbescheid sicher an die Kammern Ludwigsburg adressieren oder ans Arbeitsgericht Stuttgart? Mein Chef bringt mich ganz durcheinander, er fragt mich 1000 mal ob ich mir sicher bin. Ich meine ja.

Vielen Dank für Eure Hilfe.
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Adora Belle
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#13

15.04.2011, 09:50

"Arbeitsgericht Stuttgart, Kammern Ludwigsburg" ist richtig.
buffanieX
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#14

15.04.2011, 09:52

gut :D
:thx
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Ireni
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#15

19.09.2017, 18:18

Liebe Mitstreiterinnen,
ich-bisher noch nie im Arbeitsrecht tätig gewesen-habe mir jetzt die Beiträge hier dazu durchgelesen. Bitte sagt mir, ist das noch immer so aktuell? Also nix online, alles auf Papier und dieses muss man kaufen? Der letzte Beitrag ist diesbezüglich wohl vom 2011. Da ich keinen Link online finde und die Spielerei über den normalen MB mich nie zu ArbG führt, muss das irgendwie anders gehen. Kann mir da jemand bitte kurz Feedback geben?
Vielen Dank!
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skugga
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#16

19.09.2017, 22:21

Ernsthafte Antwort? Keinen ArbeitsgerichtsMB machen, sondern Klage einreichen. Früher - vor einigen Äonen - mag der ArbGMB ja schneller gegangen sein (ging er noch nicht mal, als ich angefangen hab vor knapp 30 Jahren), heute nicht mehr, und schon gar nicht mit dem Zirkus mit dem Formular.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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paralegal6
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#17

19.09.2017, 22:23

Die wurden meine ich ewig nicht geändert, also auf Papier, machen wir aber nie
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Sonnenkind
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#18

20.09.2017, 06:58

skugga hat geschrieben:Ernsthafte Antwort? Keinen ArbeitsgerichtsMB machen, sondern Klage einreichen. Früher - vor einigen Äonen - mag der ArbGMB ja schneller gegangen sein (ging er noch nicht mal, als ich angefangen hab vor knapp 30 Jahren), heute nicht mehr, und schon gar nicht mit dem Zirkus mit dem Formular.
Aber so was von :zustimm
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Ireni
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#19

20.09.2017, 08:10

Vielen lieben Dank für eure Hilfe! Das mit der Klage beantwortet auch meine Vermutung. Es wundert mich eh, warum die Mandanten einen MB machen wollen, bei einem Wert von 300T, wo doch schon klar ist, dass Widerspruch eingelegt würde. vielleicht ist es Taktik. :thx
Vielen Dank!
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paralegal6
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#20

20.09.2017, 17:47

Huh wie kommt man denn auf so eine Summe? Ganzes Jahr kein Gehalt?
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