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Mahnbescheid ans Arbeitsgericht

Verfasst: 13.04.2011, 12:02
von buffanieX
Hallo,

kann mir vielleicht schnell jemand sagen, ob man den Mahnbescheid ans Arbeitsgericht auch online macht oder ob man das noch mit den Vordrucken macht? Oder ob es egal ist?

:thx

Re: Mahnbescheid ans Arbeitsgericht

Verfasst: 13.04.2011, 12:05
von LuzZi
M. E. haben die immer noch die Papiervordrucke und sind nicht automatisiert.

Re: Mahnbescheid ans Arbeitsgericht

Verfasst: 13.04.2011, 12:09
von Adora Belle
Und zwar nicht irgendwelche, sondern solche eigens fürs arbeitsgerichtliche Mahnverfahren. Schön bunt alles, und kaum zu durchschauen. :thx nochmal an jojo, ohne den ich den Mist lange in die Ecke gepfeffert hätte.l

Re: Mahnbescheid ans Arbeitsgericht

Verfasst: 13.04.2011, 12:12
von buffanieX
Okay...vielen Dank...dann kann ich die Vordrucke hier ja noch verwenden...dann mach ich mich mal an den Mist :D

Re: Mahnbescheid ans Arbeitsgericht

Verfasst: 13.04.2011, 12:12
von buffanieX
Okay...vielen Dank...dann kann ich die Vordrucke hier ja noch verwenden...dann mach ich mich mal an den Mist :D

Re: Mahnbescheid ans Arbeitsgericht

Verfasst: 13.04.2011, 12:24
von sansibar
Achtung buffanieX, es sind EIGENE Vordrucke für´s Arbeitsgericht, also nicht die alten klassischen aufbrauchen, das klappt nich

Re: Mahnbescheid ans Arbeitsgericht

Verfasst: 13.04.2011, 13:14
von buffanieX
ja ich weiß dass es besondere sind...6 seiten sind es erst weiß dann nochmal weiß dann gelb dann nochmal zwei weise und ein blaues oder? das sind doch die richtigen? die sind von soldan aus 2002?

Re: Mahnbescheid ans Arbeitsgericht

Verfasst: 13.04.2011, 14:13
von sansibar
Tut mir leid, ich hab aktuell keine vorrätig, um das zu überprüfen, ich kauf die immer einzeln ein... :cry:

Re: Mahnbescheid ans Arbeitsgericht

Verfasst: 13.04.2011, 14:18
von Adora Belle
Nee, die sind zu alt, befürchte ich. Auf meinen steht Fassung Oktober 2005.

Re: Mahnbescheid ans Arbeitsgericht

Verfasst: 13.04.2011, 14:31
von buffanieX
gut dann ruf ich jetz eben doch mal beim arbeitsgericht an und frag nach