Und das ist NOCH ein Grund, nicht diesen dämlichen arbeitsgerichtlichen MB zu beantragen, sondern zu klagen.jojo hat geschrieben:Anwälte müssen ein Schreibprogramm benutzen. Handschriftlich dürfen nur noch "Privatpersonen/Firmen"
Mahnbescheid ans Arbeitsgericht
- skugga
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Ich stehe seit gestern vor genau dem gleichen Problem. In RAM kann man den MB zwar wunderbar ausfüllen, aber er wird ohne Formular gedruckt. Mich würde interessieren, wie Du das Problem gelöst hast. Für eine kurze Info wäre ich dir sehr dankbar.Ireni hat geschrieben: Da steht, „wird der MB vom RA gestellt, kann der Vorsruck nicht benutzt werden. .. Schreibprogramm (ist) zu benutzen“ Und nun? Ich steh auf dem schlauch
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)
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Für das gerichtliche Mahnverfahren sind die sog. Mahngerichte zuständig. Man kann auf https://www.online-mahnantrag.de/omahn/ ... mand=start auswählen, wo man den Antrag (also in welchem Bundesland) stellen möchte und dann befüllt man entsprechend die Felder und dann gibt es verschiedenste Methoden, die Sachen ans Gericht zu senden. Dann müssen Gerichtskosten eingezahlt werden und dann wird der Mahnbescheid zugestellt. Der Antragsgegner hat dann 14 Tage um Widerspruch einzulegen und wenn der nichts macht, kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden und dann hat man nochmal 2 Wochen um Einspruch dagegen einzulegen und dann kann man die Zwangsvollstreckung betreiben.
Ans Arbeitsgericht kann man keinen Mahnbescheid schicken. Es läuft immer über das jeweilige Mahngericht des Bundeslandes, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat.
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Ans Arbeitsgericht kann man keinen Mahnbescheid schicken.
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Ich muss heute ebenfalls einen MB an das Arbeitsgericht Potsdam übersenden und bekomme das über RA-Micro nicht hin. Meine Idee ist nun, dass ich das Formular ausfülle, ausdrucke, von RA unterzeichnen lasse und dann mit kurzem Anschreiben per beA übersende? Könnte das funktionieren?
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Glaube kaum dass das maschinell verarbeitet werden kann
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An anderer Stelle im Forum wurde berichtet, dass einzelne Arbeitsgerichte das so akzeptieren. Ich würde das an Deiner Stelle aber vorher prüfen. Bzw. ich würde an Deiner Stelle die Zeit lieber dafür nutzen, eine schnelle Klage rauszuhauen. Aber man redet hier ja gegen Wände...
- Adora Belle
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Zur Vollständigkeit: Der andere Thread. Offenbar hat es geklappt, das ganze Mahnverfahren bis zum VB so durchzuziehen.
- jojo
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Ich schreibe es hier mal rein:
Im arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren kann der Vordrucksatz mit Kuli ausgefüllt werden. Das Ausfüllen per PC ist seit 2022 entfallen.
Im übrigen können die Länger hinsichtlich der Bearbeitung gesonderte Regelungen erlassen. D.h. es ist nunmehr die Frage, wie die einzelnen Länder das mit den Vordrucken regeln.
https://www.gesetze-im-internet.de/agma ... 50977.html
Im arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren kann der Vordrucksatz mit Kuli ausgefüllt werden. Das Ausfüllen per PC ist seit 2022 entfallen.
Im übrigen können die Länger hinsichtlich der Bearbeitung gesonderte Regelungen erlassen. D.h. es ist nunmehr die Frage, wie die einzelnen Länder das mit den Vordrucken regeln.
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Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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