Hallo,
brauche eure Hilfe,
Ich habe einen Beschluss bzgl. einer Scheidung beim AG. Welche Beschwerdefrist ist hier zu nehmen? 1 Monat oder zwei Wochen? Wo finde ich Informationen dazu? Ist es der §63 FAMFG????
Danke und Grüß
Jenny
Beschwerdefrist Familiensache bei Ehescheidung (Beschluss)
- Liesel
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Beschwerdefrist beträgt einen Monat. Auf dem Beschluß muß eine Rechtsmittelbelehrung drauf sein.
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Genau, Frist 1 Monat. Bezüglich Scheidung §§ 117, 58-69 FamFG, bzgl. VA: §§ 58-69. Aber Liesel hat Recht, der Beschluss sollte eine Rechtsmittelbelehrung enthalten. Auch die nach altem Recht eingeleiteten Verfahren, werden ab 01.09.2010 nach neuem Recht behandelt.
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Jeder Beschluss aus dem FamFG müsste eine RMB haben. Ausnahme: Ein KFB.
~ Grüßle ~
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Bist du dir sicher? Ich hab gerade mal nachgesehen. Bei uns haben auch die KFBs ne RMB.... Aber das muss ja nix heißen.