Beschwerdefrist Familiensache bei Ehescheidung (Beschluss)

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Jenann
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#1

12.04.2011, 10:43

Hallo,

brauche eure Hilfe,

Ich habe einen Beschluss bzgl. einer Scheidung beim AG. Welche Beschwerdefrist ist hier zu nehmen? 1 Monat oder zwei Wochen? Wo finde ich Informationen dazu? Ist es der §63 FAMFG????

Danke und Grüß


Jenny
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Liesel
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#2

12.04.2011, 11:00

Beschwerdefrist beträgt einen Monat. Auf dem Beschluß muß eine Rechtsmittelbelehrung drauf sein.
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Zaubermaus007
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#3

12.04.2011, 11:24

Genau, Frist 1 Monat. Bezüglich Scheidung §§ 117, 58-69 FamFG, bzgl. VA: §§ 58-69. Aber Liesel hat Recht, der Beschluss sollte eine Rechtsmittelbelehrung enthalten. Auch die nach altem Recht eingeleiteten Verfahren, werden ab 01.09.2010 nach neuem Recht behandelt.
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13
NORTHERN DINO
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#4

12.04.2011, 15:22

Jeder Beschluss aus dem FamFG müsste eine RMB haben. Ausnahme: Ein KFB.
~ Grüßle ~
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Zaubermaus007
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#5

12.04.2011, 15:59

Bist du dir sicher? Ich hab gerade mal nachgesehen. Bei uns haben auch die KFBs ne RMB.... Aber das muss ja nix heißen. :mrgreen:
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