Höhe der Verzugszinsen (Übungsaufgabe)

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Sveta

#1

10.04.2011, 19:48

Guten Abend,

ich habe als Antragsteller einen e.K., als Antragsgegner eine GmbH.
Berechne ich nur 5 % Verzugszinsen?

Liebe Grüße
philine
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#2

11.04.2011, 00:06

du meinst 5 % über Basiszins?
das kommt auf den Antragsteller drauf an, wenn derauch kaufmännisch ist, würde ich sagen 8 % ü.B.
Xuka
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#3

11.04.2011, 11:48

§ 288
Verzugszinsen

(1) Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(2) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Willst du mehr als 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz berechnen, musst du prüfen, ob ein Verbraucher/Unternehmer beteiligt ist (vgl. §§ 13, 14 BGB) und ob es sich um eine Entgeltforderung handelt (Schadensersatz ist z. B. keine Entgeltforderung).
Sveta

#4

11.04.2011, 13:47

Der Antragsteller ist eingetragener Kaufmann (e.K.). Ich hätte 8 % über Basiszins berechnet, aber die Übungsaufgabe sagt 5.
sarah1989_09
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#5

13.04.2011, 20:47

Ich hätte hier auch 8 % gesagt...
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wifey
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#6

13.04.2011, 20:49

ich würde auch 8 %punkte über Basiszinssatz nehmen ..... Die Lösung zur Aufgabe muss falsch sein :lolaway
Viele Grüße

ich
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Neyla
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#7

14.04.2011, 11:00

Wie ist denn die Sachlage in der Aufgabe? Handelt er auch als e.K. oder als Privatperson gegenüber der GmbH?
Ich würde normalerweise auch 8%punkte sagen, aber vielleicht ergibt sich das auch aus der Aufgabe, wie die auf 5%punkte kommen :?
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