Hallo,
in einer Sache haben wir einen Erbschein beantragt nun will das Gericht eine e. V. die ich fertig machen soll.
Würde das so gehen:
In der Nachlassache
.......
wird mitgeteilt, das die Eheluete ....... zum Zeitpunkt des Todes im gesetzlichen Güterstand lebten.
Ich versichere an Eides statt, dass mir nichts bekannt ist, was der Richtigkeit meiner vorstehenden Angaben entgegensteht.
gez.
Und ist es eine normale Unterschriftsbeglaubigung??
Vielen Dank
e. V. in einer Erbschaftsangelegenheit
- mrsbloom
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 320
- Registriert: 31.01.2007, 16:33
- Beruf: gepr. Notarfachwirtin
- Software: RA-Micro
Die Eidesstattliche Versicherung bez. eines Erbscheinsantrages muss in Protokollform erfolgen!
Gruß Tina
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit.
Die glaubt niemand!
Max Frisch
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit.
Die glaubt niemand!
Max Frisch