Strafbefehl erhalten, ist Md. Beschuldigter/Angeklagter

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tweetyS
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#1

07.04.2011, 10:28

Hallo!

Unser Strafrechtler hat Urlaub. :(

Wenn Md. einen Strafbefehl erhält, ist er dann Beschuldigter oder schon Angeklagter?

Noch keine Hauptverhandlung. Strafbefehl gestern eingegangen, heute Einspruch. Ich weiß nicht, wie ich ihn im Einspruch richtig benennen muss, um keinen schlechten Eindruck zu hinterlassen.

Danke!!!
sansibar
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#2

07.04.2011, 10:33

Der Strafbefehl steht der Anklage gleich, damit ist euer Mandant jetzt Angeklagter. Aber ich helf mir sonst in diesen Sachen immer mit "Betroffener", wenn nötig
Grüße - sansibar
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Grisuse84
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#3

07.04.2011, 10:39

Akzeptiert der Angeklagte (so bezeichnet man den Beschuldigten nach Abschluß des Ermittlungsverfahrens) die Folge des Strafbefehls nicht......

Also irgendwie beides?!! :roll:
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Liesel
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#4

07.04.2011, 10:47

Was meinst du denn damit? Beschränkung des Einspruches auf den Rechtsfolgenausspruch?
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Adora Belle
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#5

07.04.2011, 10:57

Betroffener würd ich nicht schreiben. So heißt der "Beschuldigte" im OWi-Verfahren, das hinterläßt also noch eher einen dilettantischen Eindruck.

Zwischen Beschuldigter und Angeklagter gehört übrigens noch Angeschuldigter. So heißt der Mensch ab Erhebung der Anklage bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens.

Technisch ist der Mdt angeklagt, wenn gegen ihn schon ein Strafbefehl erlassen wurde. Üblich ist m.E. trotzdem, ihn im Verteidiger-Schriftsatz als Beschuldigten zu benennen. Wenn Du den Eiertanz um die richtige Bezeichung umgehen willst, schreib "mein Mandant". :wink:
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tweetyS
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#6

07.04.2011, 11:31

Dankeschööön!

Wir haben jetzt "Angeklagter" geschrieben.

"Betroffener" hätte ich auch nicht geschrieben (eben wg. OWi-Verfahren).

Stimmt, Adora Belle, ich hätte mir sonst auch mit "Mandant" ausgeholfen. ;-)
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