Fristberechnung! Dringend!

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Blausternchen
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#1

07.04.2011, 08:36

Hallo,

ich stehe gerade auf dem Schlauch.

Das Gericht setzt eine letzte Schriftsatzfrist bis längstens 10.04., danach will es entscheiden ... der 10.04. ist allerdings ein Sonntag. Endet die Frist nun wirklich erst am Montag?

Und noch eine Frage:

Wir haben Frist gesetzt bekommen zur Einreichung von Unterlagen bis 30.04. (Ende des Monats). Das ist allerdings ein Samstag. Endet die Frist jetzt am Montag, den 02.05.?

Danke für eure Hilfe!!!
Muupsi
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#2

07.04.2011, 08:40

Beides Mal: ja.
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misspinky1984
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#3

07.04.2011, 08:41

Ja, schau mal in § 193 BGB :wink:
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
maike3001
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#4

07.04.2011, 08:50

Genau! Kein Fristablauf an Sonnabend, Sonntag u. Feiertag 8) immer erst der nächste Werktag
Blausternchen
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#5

07.04.2011, 09:21

:thx
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