KFA in Strafsachen bei Freispruch

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Liesel
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#11

06.04.2011, 09:06

AB hatte doch schon geschrieben: 5 x ja - also rechne die 2. TG gegenüber der Staatskasse mit ab.

Auslagen des Mandanten nach dem JVEG: Fahrtkosten, Verdienstausfall usw. - sowohl für Gerichtstermin als auch für Besprechungstermine in eurem Büro.
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ellimorelli
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#12

06.04.2011, 09:19

naja aber wenn die Staatskasse die 2. TG ablehnt, ist die dann trotzdem vom Mdt. zu zahlen, also in Rechnung zu stellen?

Muss mir der Mdt. diesen Verdienstausfall bescheinigen? Er ist Selbstständig.
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Adora Belle
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#13

06.04.2011, 09:54

Die Staatskasse erstattet die notwendigen gesetzlichen Gebühren. Dazu gehört auch die zweite Terminsgebühr, die Begründung dazu findest Du in Vorbemerkung 4 Abs. 3.

Ein Unterschied zwischen dem, was Dir der Mandant schuldet, und dem, was aus der Staatskasse erstattet wird, kann sich nur aus einer Vergütungsvereinbarung ergeben.

Bei Selbständigen sollte an sich ohne weiteren Nachweis der Höchstsatz von 17 EUR/Stunde akzeptiert werden.
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#14

11.04.2019, 14:56

Hallo zusammen,

ich habe hier auch einen Freispruch, den ich abrechnen soll.

Gebühren sind alle klar.

Nur beim Veridenstausfall bin ich mir nicht sicher:

MA ist selbstständiger RA. Ich hätte jetzt 17,00 € Verdienstausfall pro Stunden angesetzt und 0,25 €/km.
Einmal war er in der Kanzlei. der andere Termin war der GT. Problem ist, wir sind nicht im Gerichtsbezirk und setzen für eine einfache Fahrt zum Termin bzw. für den MA zu uns zur Besprechnung knapp 115 km an. Chef kennt den MA und hat auch schon mehrere Sachen für ihn gemacht. Meint ihr wie bekommen das?
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Adora Belle
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#15

11.04.2019, 15:35

Mir verknotet sich ein wenig das Hirn. Evtl willst Du das nochmal klarer formulieren?

Verstehe ich das richtig, dass weder der Mandant noch Ihr selbst am Gerichtsort sitzen? Reisekosten des Mandanten zum Termin könnt Ihr auf alle Fälle ansetzen, ebenso den Verdienstausfall, bitte die Gesetzesänderung beachten (21 EUR statt 17 EUR). Reisekosten zur Besprechung gehen nicht, wenn sie nicht die Reisekosten zum Termin erspart haben.
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#16

11.04.2019, 21:43

Adora Belle hat geschrieben:
11.04.2019, 15:35
Mir verknotet sich ein wenig das Hirn. Evtl willst Du das nochmal klarer formulieren?

Verstehe ich das richtig, dass weder der Mandant noch Ihr selbst am Gerichtsort sitzen? Reisekosten des Mandanten zum Termin könnt Ihr auf alle Fälle ansetzen, ebenso den Verdienstausfall, bitte die Gesetzesänderung beachten (21 EUR statt 17 EUR). Reisekosten zur Besprechung gehen nicht, wenn sie nicht die Reisekosten zum Termin erspart haben.
Gerne, musste heute im Büro schnell gehen ;-)

Also wir haben einen selbstständigen RA vertreten wegen einer Bußgeldsache.

Termin hat dann beim AG stattgefunden. Mandant war einmal bei uns zur Besprechung.

Wir sitzen knapp 115 km vom Gericht entfernt, Mandant hat seine Wohnung ca. 20 km vom Gericht entfernt.

Jetzt meine Frage(n):

- Was kann ich für uns Fahrtkosten/Abwesenheit ansetzen? Nur bis zu die Gerichtsbezirksgrenzen oder die gesamte Wegstrecke?

- Welche Fahrtkosten kann ich für unseren Mandanten ansetzen? Kann ich auch die Fahrtkosten zur Besprechung zu uns ansetzten? Chef hat etwas diktiert von einer Informationsfahrt ... ?

- Bekomme ich 21 € Verdienstausfall/Stunde ohne Nachweis oder muss ich was nachweisen? Mandant ist selbstständiger Rechtsanwalt.

Dankeschön!!
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Adora Belle
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#17

11.04.2019, 23:04

148 hat geschrieben:
11.04.2019, 21:43
Wir sitzen knapp 115 km vom Gericht entfernt, Mandant hat seine Wohnung ca. 20 km vom Gericht entfernt.

Jetzt meine Frage(n):

- Was kann ich für uns Fahrtkosten/Abwesenheit ansetzen? Nur bis zu die Gerichtsbezirksgrenzen oder die gesamte Wegstrecke?

- Welche Fahrtkosten kann ich für unseren Mandanten ansetzen? Kann ich auch die Fahrtkosten zur Besprechung zu uns ansetzten? Chef hat etwas diktiert von einer Informationsfahrt ... ?

- Bekomme ich 21 € Verdienstausfall/Stunde ohne Nachweis oder muss ich was nachweisen? Mandant ist selbstständiger Rechtsanwalt.

Dankeschön!!
Na das hatte ich Dir ja zum größten Teil schon beantwortet.

Du kannst bis zur Gerichtsbezirksgrenze abrechnen, darüber hinaus nur, wenn Ihr die Obersuperspezialisten in dieser einen bestimmten Strafsache seid, und es keinen solchen im Gerichtsbezirk gibt. Das dürfte ausscheiden.

Fahrtkosten für Mandant nach JVEG, aber nur für den Hauptverhandlungstermin. Die Informationsreise muss die Reisekosten des Anwalts ersetzen, um erstattungsfähig zu sein. Also entweder Der Anwalt sitzt am Gerichtsort, dann darf der Mandant zum Gespräch hinfahren, oder der Mandant sitzt am Gerichtsort, dann darf der Anwalt zur Verhandlung hinfahren. Mal ganz grob verkürzt.

Die 21 EUR Verdienstausfall bekommt der Mandant mit dem Nachweis, selbständig/freiberuflich tätig zu sein. Dass er mehr macht als 21 EUR/h nimmt die Rechtsprechung ohne weiteres an.
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#18

12.04.2019, 17:22

Adora Belle hat geschrieben:
11.04.2019, 23:04
148 hat geschrieben:
11.04.2019, 21:43
Wir sitzen knapp 115 km vom Gericht entfernt, Mandant hat seine Wohnung ca. 20 km vom Gericht entfernt.

Jetzt meine Frage(n):

- Was kann ich für uns Fahrtkosten/Abwesenheit ansetzen? Nur bis zu die Gerichtsbezirksgrenzen oder die gesamte Wegstrecke?

- Welche Fahrtkosten kann ich für unseren Mandanten ansetzen? Kann ich auch die Fahrtkosten zur Besprechung zu uns ansetzten? Chef hat etwas diktiert von einer Informationsfahrt ... ?

- Bekomme ich 21 € Verdienstausfall/Stunde ohne Nachweis oder muss ich was nachweisen? Mandant ist selbstständiger Rechtsanwalt.

Dankeschön!!
Na das hatte ich Dir ja zum größten Teil schon beantwortet.

Du kannst bis zur Gerichtsbezirksgrenze abrechnen, darüber hinaus nur, wenn Ihr die Obersuperspezialisten in dieser einen bestimmten Strafsache seid, und es keinen solchen im Gerichtsbezirk gibt. Das dürfte ausscheiden.

Fahrtkosten für Mandant nach JVEG, aber nur für den Hauptverhandlungstermin. Die Informationsreise muss die Reisekosten des Anwalts ersetzen, um erstattungsfähig zu sein. Also entweder Der Anwalt sitzt am Gerichtsort, dann darf der Mandant zum Gespräch hinfahren, oder der Mandant sitzt am Gerichtsort, dann darf der Anwalt zur Verhandlung hinfahren. Mal ganz grob verkürzt.

Die 21 EUR Verdienstausfall bekommt der Mandant mit dem Nachweis, selbständig/freiberuflich tätig zu sein. Dass er mehr macht als 21 EUR/h nimmt die Rechtsprechung ohne weiteres an.
Super danke!
Dann weiß ich jetzt Bescheid.

Ein schönes Wochenende!
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Lori79
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#19

22.07.2019, 10:34

Hallo Zusammen,
ich habe eine Qutotelung 29/30 Staatskasse.
Kann ich den Text von oben nehmen und das Wort festsetzen mit dem dem Wort ausgleichen ersetzen?
Danke Euch
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