Anrechnung auf Wartezeit

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Andrea Masurek
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#1

01.04.2011, 09:59

Guten Morgen !

Ich soll heraus finden, wann ein Praktikum als Arbeitsverhältnis iSd § 1 KschG gilt? Kann mir da jemand helfen? Gibt es denn hier eine Anrechnung auf Wartezeit??

Sachverhalt: Unsere Mandantin wurde in der Probezeit gekündigt, der Arbeitsvertrag bestand noch keine 6 Monate, sodass an sich kein Kündigungsschutz nach § 1 KSchG gilt. Unmittelbar vor Beginn des Arbeitverhältnis war sie allerdings schon als Praktikantin beschäftigt.

Ich bitte um zeitnahe Hilfe.

VIelen Dank im Vorraus! (:
gkutes

#2

01.04.2011, 10:11

das ist Rechtsberatung...
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Soenny
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#3

01.04.2011, 10:44

:thx

und

:closed
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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