Gerichtskosten

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buffanieX
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#1

29.03.2011, 09:30

Hallo,

ich soll gegenüber dem Mandanten im Voraus die Gerichtskosten in Rechnung stellen, da es um eine höhere Summe geht. Man nimmt ja 3 Gebühren das weiß ich, aber ich weiß nicht, nach welchen RVG-Nummern ich das machen soll. Also welche §§ ich angeben soll oder so. Kann mir da schnell jemand auf die Sprünge helfen.

Vielen Dank.
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#2

29.03.2011, 09:31

Gerichtskosten kannst du nicht nach dem RVG in Rechnung stellen, da sie nicht im RVG stehen, sondern im GKG.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Kasimir1603
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#3

29.03.2011, 09:31

genau, GK Klage 1210 GKG 3,0 Gebühren nach dem GW
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

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misspinky1984
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#4

29.03.2011, 09:36

3,0 GK-Gebühren gem. Nr. 1210 KV GKG
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Zaubermaus007
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#5

29.03.2011, 09:37

Oder Nr. 1220 FamGKG...
buffanieX
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#6

29.03.2011, 09:37

Ach klar...GKG meint ich eigentlich auch :)

Ok vielen Dank.
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