Schuldner hat nur Hauptforderung gezahlt -wie schreiben?

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shilling
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#1

28.03.2011, 09:39

Hallo, ich hatte mich ja in der letzten Woche hier mal kurz gemeldet. Habe 12 Jahre Notariat gemacht und bin jetzt neu in einem kleinen Büro angefangen. Hier sind bislang noch keine Akten, wo ich mir was abschauen kann. Vielleicht kann mir jemand helfen.

Ich habe ein Auffo-Schreiben gemacht, Schuldner hat jetzt die Zinsen gezahlt. Ich soll ihn jetzt neu anschreiben wegen der Zinsen und unserer Gebühren. Hat da jemand was auf Lager? wie schreibt ihr das?

Für eine kurze Hilfestellung bin ich euch dankbar... :)
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Pepples
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#2

28.03.2011, 09:40

Ich geh mal davon aus, dass Du meinst, dass er die HF gezahlt hat :wink: Einfach ein Forderungskonto machen und ihn auffordern, den Rest bis zum X auszugleichen.
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shilling
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#3

28.03.2011, 09:43

Klar, hat er die HF gezahlt. Na ja, heut ist Montag.... :mrgreen:
shilling
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#4

28.03.2011, 09:50

Pepples hat geschrieben:Ich geh mal davon aus, dass Du meinst, dass er die HF gezahlt hat :wink: Einfach ein Forderungskonto machen und ihn auffordern, den Rest bis zum X auszugleichen.

Ich bin da echt noch doof. Hast du vielleicht so nen kleinen Wortlaut.... :wink:

in vorbez. Angelegenheit haben Sie am einen Betrag in Höhe von gezahlt. Die Zinsen sowie Gebühren für Inanspruchnahme wurden noch nicht gezahlt. Insofern dürfen wir sie höflich bitten (oder schon wieder frecher, und haben sie aufzufordern), die Zinsen in Höhe von ... sowie Geb. gem. dem Auffo-Schreiben vom zu zahlen.

Sollte der Betrag nicht eingehen, und dann...............
Sveta

#5

28.03.2011, 09:54

Sehr geehrter Herr ..., in vorbezeichneter Angelegenheit bestätigen wir Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Zahlung vom ... in Höhe von...
Nach wie vor stehen jedoch noch Kosten und Zinsen in Höhe von ... zur Zahlung offen. Ein aktuelles Forderungskonto ist zu Ihrer Information beigefügt.
Wir haben Sie aufzufordern, den offenen Betrag in Höhe von ... bis zum ... auf unser Konto zu bezahlen. Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, werden wir gerichtliche Schritte einleiten.
shilling
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#6

28.03.2011, 10:12

Danke, im Kopf schwirrt noch was rum, wie es ungefähr lauten müsste, aber es ist alles so tief unten vergraben, muss alles ausgebuddelt werden.

Vielen Dank.
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Taddy
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#7

28.03.2011, 12:34

Wonach verrechnet Ihr denn die Zahlung? Eigentlich müsste meines Wissens die Zahlung erst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und am Ende erst auf die HF verrechnet werden. Somit fallen auf die HF auch noch weitere Zinsen an. So solltest Du das dem Schuldner meines Erachtens auch erklären.
Es ist besser zu schweigen und als Idiot verdächtigt zu werden, als zu reden und dadurch alle Zweifel zu beseitigen.

Abraham Lincoln (1809-65)
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#8

28.03.2011, 12:36

@Taddy: Kommt darauf an, ob mit oder ohne Zahlungsbestimmung gezahlt wurde. Wenn mit der Bemerkung "Hauptforderung" gezahlt wird, muß das auch so verrechnet werden.
LEBE DEN MOMENT

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(UNHEILIG)
Sveta

#9

28.03.2011, 12:37

Naja, wenn der Schuldner bei der Überweisung angegeben hat, auf was er zahlt (Hauptforderung), ist das okay so. Ansonsten Verrechnung nach § 367 BGB.
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Taddy
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#10

28.03.2011, 13:10

Naja, ich bin jetzt einfach mal davon ausgegangen, dass der Schuldner nicht direkt angegeben hat, auf die HF zu zahlen. :wink:
Es ist besser zu schweigen und als Idiot verdächtigt zu werden, als zu reden und dadurch alle Zweifel zu beseitigen.

Abraham Lincoln (1809-65)
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