Kostenausgleich Zinsen

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passion86
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#1

25.03.2011, 09:41

Hey ihr Lieben,

wir haben mit der Gegenseite vor Gericht einen Vergleich geschlossen. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.

Die Gegenseite hat jetzt einen Ausgleichsantrag gestellt:

beantragen wir den Ausgleich der angefallenen Gerichtskosten Kosten gemäß § 106 ZPO und die Verzinsung ab dem Tage des Antragseingangs mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB vorzunehmen.

Also entweder steh ich aufm Schlauch weil unser Antrag immer anders heißt:

..und auszusprechen, dass der festgesetzte Betrag gemäß § 104 I ZPO verzinst wird.

oder das ist falsch.

Ich stell mir die Frage wieso beim Ausgleich verzinst werden soll.
Im Vergleich steht:

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

Kann mir bitte jemand kurz vorm Wochenende helfen =)

Vielen Dank!!
LittleMama
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#2

25.03.2011, 09:47

Ich glaube der ggnerische Kollege hat sich vertan; der hat den Festsetzung nach 106 beantragt. Müsste aber richtigerweise ne Ausgleichung nach 104 sein, so wie Du das auch schon gemacht hast!
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Liesel
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#3

25.03.2011, 09:51

104 ist Kostenfestsetzung und 106 Kostenausgleichsantrag. Nachdem die Kosten gegeneinander aufgehoben wurde, wurde richtigerweise ein Antrag nach 106 gestellt.

Wieso sollte keine Verzinsung geschuldet sein?
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#4

25.03.2011, 09:54

ja also 106 ist Ausgleich.
Das mit den Zinsen ist ja eben meine Frage =)
Sag ja ich steh aufm Schlauch =)
passion86
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#5

25.03.2011, 09:54

Das mit dem 104 hatte ich nur aus nem Text rauskopiert als bsp. dass wir das anders schreiben =) Sorry sorgt für Verwirrung.
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#6

25.03.2011, 09:57

Es ergeht ein Kofe-Beschluß und festgesetzte Kosten (egal, ob RA-Gebühren, GK o. a.) sind nach 104 auf Antrag zu verzinsen (104 Abs. 1 S. 2).
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#7

25.03.2011, 09:59

Aber wieso lässt man verzinsen wenn die kosten gegeneinander aufgehoben werden?
Dann macht die Gegenseite ja noch Gewinn ;-)
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#8

25.03.2011, 10:01

Kosten gegeneinander aufgehoben heißt, daß jeder seine Anwaltskosten selbst trägt und die Gerichtskosten geteilt werden. Wenn der Gegner GK verauslagt hat, hat er auch einen Anspruch auf Verzinsung.
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gkutes

#9

25.03.2011, 10:05

genau so ist das und nicht anders
passion86
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#10

25.03.2011, 10:11

Ok dann sag ich das dem Anwalt so =)

Herzlichen Dank!
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