Ihr Lieben,
ich häng mich mal hier dran:
Vertretung von 2 Nebenklägerinnen im Adhäsionsverfahren. Streitwertbeschluß lautet: "wird der Streitwert für das Adhäsionsverfahren auf 12.000,00 € festgesetzt (für jede der beiden Nebenklägerinnen 5.000,00 € Schmerzensgeld und 1.000,00 € hinsichtlich des Feststellungsantrages).
Rechne ich jetzt ne 2,3 Gebühr oder mach ich zwei Abrechnungen mit jeweils 2,0 nach 4143? Die Frage hört sich vielleicht blöd an, aber ich hab noch nie ein Adhäsionsverfahren abgerechnet und wußte bis dato nicht mal, daß es sowas gibt.
Adhäsionsverfahren - Gebühren
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Du berechnest für das Adhäsionsverfahren eine 2,0 nach 4143 aus 12.000,00 Euro.
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und was ist mit der zweiten Nebenklägerin? Findet die 0,3 Erhöhung für Mehrvertretung etwa keine Berücksichtigung?
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Du bekommst keinen Mehrvertretungszuschlag, da es sich um verschiedene Ansprüche handelt. Daher wird der SW der beiden Ansprüche addiert.
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aber das wollt ich eigentlich nicht lesen
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Das ist immerhin mehr, als ne 0,3 Erhöhung aus dem SW 6.000,-. Das wär nämlich die Alternative, und nicht Addition der Werte und zusätzlich noch Erhöhung.
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jut Danke jedenfalls
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ich habe da auch noch eine Frage zu. Habe ebenfalls noch nie ein Adhäsionsverfahren abgerechnet.
Bekomme ich die Gebühr 4143 VV auch wenn wir den Angeklagten/Beklagten vertreten haben?
Des weiteren hat das Gericht eine Quotelung der Kosten für das Adhäsionsverfahren vorgeschrieben. Kann ich hier einen ganz normalen Kostenausgleichungsantrag nach § 106 ZPO stellen oder was muss ich beachten?
Bekomme ich die Gebühr 4143 VV auch wenn wir den Angeklagten/Beklagten vertreten haben?
Des weiteren hat das Gericht eine Quotelung der Kosten für das Adhäsionsverfahren vorgeschrieben. Kann ich hier einen ganz normalen Kostenausgleichungsantrag nach § 106 ZPO stellen oder was muss ich beachten?
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Ja, gibts auch für den Verteidiger. Er muss aber auch im Adhäsionsverfahren tätig geworden sein.
Kostenausgleichung funktioniert wie sonst auch.
Kostenausgleichung funktioniert wie sonst auch.