Hey,
also da nicht alles in den Betreff passt =)
Es handelt sich um einen Kostenausgleich im selbständigen Beweis- und einstweiligen Verfügungsverfahren.
Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.
Ich steh ein wenig aufm Schlauf wie ich das Abrechnen Soll.
GW: Beweisverfahren: 75.000,00 Euro
GW: Einstweilige Verfügung: 25.000,00 Euro
Hätte jetzt für beides ne 1,3 Gebühr plus Auslagen und MwSt. berechnet. Ist das richtig? Muss ich irgendwas beachten?
Kann ich evtl. außergerichtlich was geltend machen?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten!
passion86
Kostenausgleich selbständiges Beweis- und einstw. Verfügung
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War das beides eine Angelegenheit? Dann gibt´s die Gebühren jeweils nur einmal... evtl. Anrechnung der außergerichtlichen Tätigkeit etc.. Hat der RA denn nen Termin o.ä. wahrgenommen?
Mehr Infos wären nicht schlecht...
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