Überprüfung des gegnerischer KfA nach MV und KV

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Kayusha
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#1

18.02.2011, 19:07

Aaaaalso.
Es geht hier um eine Forderungssache und ich versuche hier gerade den KfA der gegnerischen RAe nachzuvollziehen.

Außergerichtlicher GW: 833,60 €
1,3 GG 84,50 €
PET 16,90
USt. entfällt wg. Vorsteuerabzugsberechtigung.
Gesamt 101,40 €

Unser Mdt. zahlt nicht, gegn. RA erstellt MB.
Die außergerichtlichen Kosten 101,40 € werden im Mahnbescheid, zzgl. zur Hauptforderung (die im MB nur noch 212,60 € beträgt) geltend gemacht. Außerdem noch 10,00 € Mahnkosten des Antragstellers. Gesamt 111,40 €

KoRe für MB:
1,0 VG 3305 25,00 €
Anrechnung der GG (zum aktuellen GW) - 16,25 €
bleiben 8,75 €
steht auch so im MB unter den Kosten des Antragstellers
zzgl. geltend gemachter Auslagenpauschale 5,00 € (bitte die 5,00 € merken, tauchen später im KfA wieder auf => Teil meines Problems ;-)
USt. entfällt wieder, logisch
zzgl. GK 23,00 € für den MB
Gesamt RA-Kosten für MB 36,75 €

Es folgt das streitige Verfahren, im folgenden Versäumnisurteil steht:
Der Beklate wird verurteilt, an den Kläger 212,60 € nebst 8 % Zinsen hieraus ab dem 11.09.2009 sowie 111,40 € vorgerichtliche Mahnkosten zu bezahlen. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

So. Und nun würde ich mal sagen, dass für das sich anschließende streitige Verfahren folgende Kosten angefallen sind:

GW nach wie vor 212,60 €
1,3 VG 32,50 €
Anrechnung der MV-Gebühr - 25,00 €
verbleiben 12,50 €
PET 2,50 €
USt. entfällt
GK 52,00 € (eigentlich 75,00 €, aber 23,00 € sind ja bereits für den MB vorgelegt worden)

Nun sieht aber der KfA der Gegenseite folgendermaßen aus:
7001 Auslagenpauschale Mahnbescheid 5,00 € (hier tauchen also die 5,00 € wieder auf, von denen ich vorhin gesprochen habe)
0,3 Verfahrensgebühr ( nach wie vor aus 212,60 €) 10,00 €
PET 2,00 €
Gerichtskosten 75,00 €
Gesamt 92,00 €

Wie bitteschön kommen die auf diesen KfA???
Wieso taucht hier plötzlich die Auslagenpauschale aus dem MB wieder auf?
Wieso berechnen sie eine 0,3 Verfahrensgebühr 3100??
Mir leuchtet ein, dass hier wahrscheinlich die 1,0 VG 3305 auf die 1,3 VG 3100 angerechnet wurde und dann eine 0,3 VG übrig bleibt, aber laut Tabelle ergibt sich da einfach mal eine Differenz in Höhe von 2,50 € in der VG und die PET verändert sich dann entsprechend.
Und weshalb die Gerichtskosten in Höhe von 75,00 € festgesetzt werden sollen und nicht in Höhe von 52,00 € (weil ja schon 23,00 € für den MB angefallen sind, leuchtet mir einfach nicht ein.

Vielleicht sollte ich einfach langsam mal nach Hause gehen und Montag nochmal drüber schauen ;-)
Beim Durchlesen ist mir selbst aufgefallen, dass ich ein bisschen verwirrt klinge ;-)
Was du weit weg wirfst, musst du von weit holen....
Shaya
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#2

19.02.2011, 19:54

Hinsichtlich der PET erfolgt keine Anrechnung. Sie entsteht immer über den vollen (nicht durch Anrechnung gekürzten) Betrag. So z. B. über die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahren nach dem Wert von 25,00 € und nicht nach 8,75 €.
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Nicole2706
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#3

20.02.2011, 20:28

Meiner Meinung nach müsste der Endbetrag noch anders aussehen:

Gegenstandswert: 833,60 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2300 VV RVG 1,3 84,50 €
Gegenstandswert: 212,60 €
Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Mahnbescheid § 13, Nr. 3305 VV RVG 1,0 25,00 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 212,60 € 0,65 -16,25 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 16,90 € bleibt bestehen -
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 32,50 €
Anrechnung gem. Nr. 3305 Satz 2 VV RVG aus Wert 212,60 € 1,0 -25,00 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 5,00 € bleibt bestehen. -
Zwischensumme der Gebührenpositionen 100,75 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 28,40 €
Zwischensumme netto 129,15 €
0 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 0,00 €
Gerichtskosten 75,00 €
Zwischensumme 204,15 €
abzüglich bereits titulierter - 104,40 €
festzusetzender Betrag 99,75 €

Gruß, Nicole
Nicole2706
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#4

20.02.2011, 20:29

Sorry, abzüglich titulierter 101,40 € = 102,75 €
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Kayusha
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#5

21.02.2011, 13:35

@Shaya
Danke, das wusste ich ehrlich gesagt nicht!

@Nicole
Ich kann Deine Berechnung nachvollziehen.

Aber der KfA der Gegenseite verwirrt mich einfach ungemein.
Würd echt gern wissen wie die auf Ihre Berechnung gekommen sind.
Aber das kannst Du mir ja auch nicht sagen :)
:thx
Was du weit weg wirfst, musst du von weit holen....
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