RA-MICRO- KFA- EILT!!!
Ich muss einen KFA stellen, habe aber ein Anerkenntnis (81,20 €) und Versäumnis (602,91 €) im Titel, Chef hat tipp gegeben, dass ich das einzelnd in der rechnung machen soll..... wie sieht denn diese jetzt aus, gebührenmäßig!!!!
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Dann handelt es sich wohl um ein Teil-Anerkenntnis-Urteil?
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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Im urteil steht Anerkenntis-Teilversäumnisurteil!! Das Problem ist ich kann ja nicht 2 mal Verfahrensgebühr, oder 2 mal Terminsgebühr nehmen, für je einen Streitwert, es ist ja ein Verfahren.......... aber ich darf nicht die Streitwerte addieren, lauf Chef, also versteh ich nicht, wie der KFA aussehen soll!!???
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Tipp: Antrag auf Streitwertfestsetzung stellen, wenn dieser nicht festgesetzt worden ist. Es muss ja ein Gesamtstreitwert existieren, der sich in den Anerkenntnis- und den Versäumnisbetrag aufspaltet. Relevant dürfte daher doch der Gesamtwert sein. Der Wert für die Verfahrensgebühr kann daher nur sein die Summe aus 602,91 € und 81,20 €. Alles andere wäre zum eigenen Nachteil.
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Ich bin der gleichen Meinung, vorab habe ich auch daher die Streitwerte addiert um einen Gesamtstreitwert zu bekommen, als ich das meinem Chef vorlegte, meinte er ich soll beide Streitwerte einzelnd in die Rechnung mit einbringen...... wie soll das dann aussehen!!?? versteh ich auch nicht.....
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Ich allerdings auch nicht. Es kann bezüglich des Streitgegenstand (hier wohl ein Forderungsbetrag) eigentlich nur einen Streitwert geben. Dass er sich in 2 unterschiedliche Teilentscheidungen aufsplittet, ist irrelevant. Es hat ein Verfahren über einen Gesamtbetrag gegeben.
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Ja, bin der gleichen Meinung, er meinte auch gerade zu mir, das es eine Rechnung sein soll (mal wieder so ein guter tipp von ihm), aber in der soll ich erwähnen, das es diese beide Verfahren sind, die Streitwerte nennen und dann die Kostenaufstellung, aber trotzdem weiß ich nicht wie ich diese machen soll........ hilft dir das vielleicht jetzt irgendwie, das zu verstehen........
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Mein Vorschlag (*mal aus dem Fenster lehn*):
1,3 VG 3100 aus Gesamtstreitwert (war ja wohl eine Gesamt-Klagesumme, wenn ich das richtig überblicke)
0,5 TG 3105 aus 602,91 € Versäumnis = 32,50 €
1,2 TG 3104 aus 81,20 € Anerkenntnis = 30,00 €
jedoch nicht mehr als 1,2 TG aus Gesamtstreitwert = 78,00 €
(Kappung nicht erreicht)
Auslagen
Mehrwertsteuer
Jemand anderer Meinung?
LG
Anna
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