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Klagerücknahme

Verfasst: 11.02.2011, 15:46
von Nicky2410
Ich habe da mal eine Frage an euch.

Schriftliches Vorverfahren, es wurde Termin bestimmt, Chef war eh vorher schon im Gerichtssaal wegen eines anderen Termins, nach dem Termin wurde ihm mitgeteilt, dass der Folgegerichtstermin aufgehoben worden ist, da die Gegenseite an dem morgen die Klage zurückgenommen hat. Meine Frage, bekomme ich eine volle Terminsgebühr?

Re: Klagerücknahme

Verfasst: 11.02.2011, 15:48
von gkutes
me gar keine TG

Re: Klagerücknahme

Verfasst: 11.02.2011, 15:53
von tweetyS
Da Termin nicht stattfand, gibt es keine Terminsgebühr.

Re: Klagerücknahme

Verfasst: 11.02.2011, 15:57
von Sveta
Ja, ich schließe mich an. Und der Kläger trägt die Kosten nach § 269 (3) S. 2.

Re: Klagerücknahme

Verfasst: 11.02.2011, 16:02
von Nicky2410
Vielen Dank

Re: Klagerücknahme

Verfasst: 14.02.2011, 10:05
von JennyHST
aber du bekommst eine 0,8 Verfahrensgebühr m. E. dazu...

Re: Klagerücknahme

Verfasst: 14.02.2011, 10:39
von Adora Belle
Wofür das?

Re: Klagerücknahme

Verfasst: 14.02.2011, 10:50
von gkutes
noch DAZU? nope!

Re: Klagerücknahme

Verfasst: 14.02.2011, 10:57
von misspinky1984
Nein, hier ist lediglich die 1,3 VG (Nr. 3100 VV RVG) entstanden.

Re: Klagerücknahme

Verfasst: 14.02.2011, 11:18
von gkutes
oder evtl nur eine 0,8 VG (steht ja nicht da, ob der RA sich schon bestellt hatte oder sonstwas gemacht hat)
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