Schwierigkeiten bei der Anwendung von § 288 BGB

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Azubienchen
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#1

03.02.2011, 11:21

Guten Tag alle,
ich habe mal eine Frage zur Anwendung des § 288 BGB (Verzugszinsen).
Geht es um eine Forderung eines Verbrauchers gegen einen Verbraucher, berechne ich 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz Verzugszinsen.
Geht es um eine Forderung eines Unternehmens gegenüber einem Unternehmen, sind es 8.

Wie aber liegt der Fall, wenn sowohl ein Unternehmen als auch ein Verbraucher beteiligt sind? § 288 (2) sagt ja, dass, wenn ein Verbraucher nicht beteiligt ist, es 8 Prozentpunkte sind.

Wenn also bei einem Rechtsgeschäft ein Unternehmen und ein Verbraucher beteiligt sind, wären es demnach 8? Ist das richtig?

Vielen Dank.
humpi
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#2

03.02.2011, 11:29

Hey Azubienchen,

Du schreibst doch richtigerweise: "... wenn ein Verbraucher nicht beteiligt ist... 8 Prozentpunkte".

Wenn an einem Rechtsgeschäfts also ein Unternehmer und ein Verbraucher beteiligt sind?? :)
Azubienchen
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#3

03.02.2011, 11:31

Ein Verbraucher ist beteiligt, also sind es 5, richtig?
humpi
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#4

03.02.2011, 11:43

:genau :lol:
Azubienchen
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#5

03.02.2011, 11:55

Danke
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