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A13
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#1
02.02.2011, 15:00
Hallo liebe Forenos!
Eine ganz knifflige Frage bzgl. Zwangsvollstreckung bzw. Pfändung stellt sich uns auf Arbeit.
Wir haben einen Titel gegen jemanden, dem zusammen mit einem anderen ein Grundstück gehört (Bruchteilseigentümer). Wir wollen jetzt die Mietzinsansprüche, die beiden zustehen, pfänden und haben auch schon die Ansprüche auf Aufhebung der Gemeinschaft gepfändet. Aber wie geht es jetzt weiter?
Alle Träume können wahr werden, wenn wir den Mut haben, ihnen zu folgen.“
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Tigra
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#2
02.02.2011, 15:18
lautet den der titel auf beide eigentümer? hört sich so an, als nur auf den einen?
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A13
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#3
02.02.2011, 15:22
Ja, der Titel lautet nur auf einem Eigentümer!
Alle Träume können wahr werden, wenn wir den Mut haben, ihnen zu folgen.“
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Tigra
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#4
02.02.2011, 15:47
wie hoch ist den die forderung?
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A13
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#5
04.02.2011, 09:40
Ist das denn wichtig um die Lösung herbeizuführen?!
Alle Träume können wahr werden, wenn wir den Mut haben, ihnen zu folgen.“