Gegenstandswert Scheidung

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AnFi
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#1

31.01.2011, 14:56

Mal ne blöde Frage:

Wenn sich Ehepartner scheiden lassen und die Schulden höher sind als das Guthaben. Von welchem GW wird dann ausgegangen?

Also angenommen beide haben ein geregeltes Einkommen, haben aber ein Haus, das nicht abbezahlt ist. Wird das berücksichtigt?
Liebe Grüße
AnFi
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Liesel
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#2

31.01.2011, 15:00

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DieNadine

#3

16.09.2011, 13:48

Hallo ihr Lieben,

und wieder mal stolper ich über eine sehr interessante Frage...

Ich soll einen Antrag auf einvernehmliche Ehescheidung erstellen und benötige dazu den Gegenstandswert. Der Ehemann bekommt ca. 600 € netto...die Ehefrau bezieht Hartz IV....

Dass man das Nettoeinkommen mit 3 multipliziert habe ich nun auch schon geschnallt...aber da kommt ich auf 1.800,00 €....Mein Chef sagte mir, dass der Gegenstandswert mindestens 2.000 € betragen muss...

Meine Frage:

Muss ich für beide insgesamt (Ehemann und Ehefrau) 2.000,00 € als Gegenstandswert nehmen?
oder
muss ich das irgendwie anders rechnen?

Kann mir jemand einen entsprechenden § nennen?


Also den/die Paragrafen wären mir am wichtigsten...

danke schöööön im Voraus.
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Liesel
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#4

16.09.2011, 13:50

43 FamGKG
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DieNadine

#5

16.09.2011, 13:52

Hehe...mist...den habe ich mir kurz vorher erst noch durchgelesen.. :thx
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