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Sveta
#1
27.01.2011, 13:00
Hallo -
in keinem Kommentar kann ich was dazu finden:
Wenn wir aus einem VB sofort vollstrecken, ohne die Einspruchsfrist abzuwarten, welche Gefahr besteht dann genau für den Mandanten?
Hat jemand Praxiserfahrung?
Liebe Grüße
philine
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tweetyS
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#2
27.01.2011, 14:09
Wir vollstrecken normalerweise gleich, wenn der VB da ist. Da legt soooo selten jmd. Einspruch ein.
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*finchen*
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#3
27.01.2011, 14:36
Man kann sich ggf. schadensersatzpflichtig machen, wenn man vollstreckt und der Anspruch ist nicht begründet oder nicht vollständig begründet.
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Sveta
#5
27.01.2011, 14:51
Für alle, die es interessiert: § 717 (2) ZPO regelt den Schadenersatz ... wir haben es jetzt gefunden
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Jupp03/11
#6
27.01.2011, 15:33
philine hat geschrieben:Für alle, die es interessiert: § 717 (2) ZPO regelt den Schadenersatz ... wir haben es jetzt gefunden
Die Begründung eines derartigen "Schadensersatzanspruchs" würde mich interessieren. In erster Linie ist es nämlich so, dass der Schuldner seine Hausaufgaben nicht gemacht hat.