Vollstreckung aus VB

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Sveta

#1

27.01.2011, 13:00

Hallo -

in keinem Kommentar kann ich was dazu finden:
Wenn wir aus einem VB sofort vollstrecken, ohne die Einspruchsfrist abzuwarten, welche Gefahr besteht dann genau für den Mandanten?
Hat jemand Praxiserfahrung?

Liebe Grüße
philine
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tweetyS
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#2

27.01.2011, 14:09

Wir vollstrecken normalerweise gleich, wenn der VB da ist. Da legt soooo selten jmd. Einspruch ein.
*finchen*
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#3

27.01.2011, 14:36

Man kann sich ggf. schadensersatzpflichtig machen, wenn man vollstreckt und der Anspruch ist nicht begründet oder nicht vollständig begründet.
Sveta

#4

27.01.2011, 14:45

Danke euch fürs Antworten.
Sveta

#5

27.01.2011, 14:51

Für alle, die es interessiert: § 717 (2) ZPO regelt den Schadenersatz ... wir haben es jetzt gefunden :)
Jupp03/11

#6

27.01.2011, 15:33

philine hat geschrieben:Für alle, die es interessiert: § 717 (2) ZPO regelt den Schadenersatz ... wir haben es jetzt gefunden :)
Die Begründung eines derartigen "Schadensersatzanspruchs" würde mich interessieren. In erster Linie ist es nämlich so, dass der Schuldner seine Hausaufgaben nicht gemacht hat.
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