"Brautgeld" eingefordert?!?!?

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E_S
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#1

26.01.2011, 15:37

Hallo zusammen,

ich wusste jetzt nicht, wo ich das posten soll, also habe ich das einfach mal hier reingesetzt.

Habt ihr schonmal mit der Geltendmachung von "Brautgeld" zu tun gehabt, und zwar versprochene Geldsummen oder Wertgegenstände zum Zeitpunkt der religiösen islamischen Eheschließung durch den Mann an die Frau? Wird so was wirklich vor deutschen Gerichten abgehandelt?

Würde mich echt interessieren, wer was wie schonmal damit zu tun hatte!!!!
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Lämmchen
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#2

26.01.2011, 15:46

Da gab es letztens einen Beitrag im SPIEGEL über die aktuelle Entscheidung des BGH.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 73,00.html" target="blank

Edit: Das Urteil betrifft zwar einen Fall, bei denen das Brautgeld schon gezahlt wurde. Aber ich denke, dass dieses Verfahren bei weitem kein Einzelfall war.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
E_S
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#3

26.01.2011, 15:55

Habe die Entscheidung gerade überflogen. Ich glaube, ich habe das falsche Wort benutzt bzw. in dem mir vorliegenden Aufforderungsschreiben wurde es falsch bezeichnet:-))))

Ich meine nicht das unter den Eltern vereinbarte Geld, quasi als Kaufpreis für die Braut, sondern nach islamischen Regeln verspricht der Bräutigam der Braut wohl ein bestimmtes Geschenk während der religiösen Trauung. Es werde vereinbart, dass dieses Geschenk (Geld usw) nach der Eheschließung sofort fällig wird, unabhängig davon, ob die zusammenbleiben, sich trennen, oder einer stirbt.
Marri
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#4

26.01.2011, 16:45

Hm ... ich denke du meinst die Morgengabe. Sowas hatten wir schon mal bei einer Scheidung. Schon länger her. Die Akte ist schon abgelegt. Müsste ich erst suchen. Ich glaube die Morgengabe wurde damals nur hälftig zugesprochen. Ich glaube, es kommt auch auf die Staatsbürgerschaft der Parteien an wegen eventueller Abkommen mit dem Heimatland und Deutschland usw.
Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen.
Vielen Dank.
E_S
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#5

26.01.2011, 18:20

@ marri:
haben hier zwischenzeitlich auch gegoogelt, hast recht, es nennt sich Morgengabe.
Es wäre sehr interessant zu wissen, was damals bei euch gewesen ist.
Du meinst, ihr hattet das während einer Scheidung. Dann doch eher Familiengericht. Wir sind hier soweit von einer evtl. Schenkung ausgegangen. Wäre super, wenn du mal in die Akte reinschauen kannst.
LittleMama
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#6

26.01.2011, 18:36

Die Brautgabe ist m.E. voll einforderbar - mittlerweile jedenfalls. Und es spielt auch keine Rolle (mehr), welche Staatsbürger die Parteien haben.

Meistens sind die bei Eheschließung ja alle noch ausländischer Staatsbürger, mittlerweile aber deutsch. Scheidung wird dann meistens auch nach unserem geltenden Recht gemacht. Und die Braut kann ihr Brautgeld verlangen, wenn sie bei Eheschließung noch "was anderes war" und es so vereinbart worden ist.

Kann Dir jetzt auch nicht sagen, wo das steht, aber wir hatten den Fall schon einmal und ich bin selber auch "islamischer Herkunft"...
Wer immer nur das tut was er bereits kann,
wird auch immer nur das bleiben, was er bereits ist!


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Rumpelstilzchen
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#7

26.01.2011, 18:50

Hallo,
geht wohl etwas an der Fragestellung vorbei aber zur Info:
Da ich - im Gegensatz zu den meisten von Euch - bereits in gesetztem Alter bin, kann ich mich noch an das sog. "Brautgeld" erinnern, das im deutschen Recht einklagbar war (oder vielleicht immer noch ist (?))

Noch in den 60er Jahren war es so, dass eine jungfräuliche Braut, die nach dem Eheversprechen, also nach der Verlobung, mit ihrem Zukünftigen geschlafen hat Schadenersatz von diesem verlangen konnte, wenn die Heirat dann doch nicht zustande kam.

Hat ja auch drastisch ihren Marktwert reduziert :wink:

Wir hatten tatsächlich mal so nen Fall, wo dieser Schaden eingeklagt wurde.

Und noch etwas Anderes kurioses fällt mir bei der Gelegenheit ein:

Wir vertraten mal (ebenfalls in den 60er Jahren) eine Ehefrau, die einklagen wollte, dass ihr Ehemann mit ihr schläft.
Zufällig kannte ich deren Ehemann. Er war nämlich der Freund unseres (männlichen) Nachbars.
:lol:
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Rumpelstilzchen
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#8

26.01.2011, 18:59

Grad fällt mir ein, ich hab mich geirrt. Das hieß nicht "Brautgeld", sondern "Kranzgeld". Wikipedia meint dazu folgendes:

Als Kranzgeld bezeichnete man eine finanzielle Entschädigung, die eine Frau von ihrem ehemaligen Verlobten fordern konnte, wenn sie ihm auf Grund eines Eheversprechens die Beiwohnung gestattet hatte, also die Jungfräulichkeit verlor und er anschließend das Verlöbnis löste. Gleiches galt auch für neuverlobte Witwen.

Klasse, das mit den Witwen wusste ich garnicht. :lol: Die hatten ja wohl Narrenfreiheit, bis dann der "Richtige" kam.
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