Hallo,
Im Adhäsionsverfahren ist ein Vergleich geschlossen worden.
Weiß jemand wie ich auf diesen Vergleich die Vollstreckungsklausel bekomme, damit ggf. gegen die Angeklagten zwangsvollstreckt werden kann??
Das Gericht wurde mehrfach um die Erteilung gebeten aber irgendwie erhalten wir keine Antwort. Kann mir jemand helfen?? Dankee schonmal
Vollstreckungsklausel auf Vergleich im Adhäsionsverfahren??
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- Forenfachkraft
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- Registriert: 22.05.2007, 19:38
Hi, ruf einfach mal an und frage was da los ist.
Wer stets in den Spuren anderer tritt kann nicht überholen!
Die Vollstreckungsklausel erfolgt wie bei jedem anderen Urteil auch. Beim Gericht anrufen und nachfragen. Vielleicht sind sie überlastet. Ich warte in einer Sache auch schon seit zwei Monaten auf das VZ.