Vertretung im ArbR (Minderjährig)

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
Benutzeravatar
Azubi-ReNo
Forenfachkraft
Beiträge: 173
Registriert: 12.01.2009, 19:38
Beruf: ReNo-fachangestellte (Azubi)
Software: RA-Micro

#1

09.01.2011, 16:33

Hab da mal eine "doofe" Frage

zum Thema Arbeitsrecht
Kann ein 17-jähriger der in einem Ausbildungsverhältnis ist sich selber im ArbG vertreten?

:thx :thx :thx
Recht haben und Recht kriegen sind zweierlei.

.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
-ausgelernte Rechtsanwaltsfachangestellte seit 2011-
Benutzeravatar
tweetyS
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 631
Registriert: 30.08.2010, 17:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Großraum Stuttgart

#2

09.01.2011, 17:32

Da würde ich doch mal schwer sagen, dass ein Minderjähriger durch seinen gesetzlichen Vertreter (Eltern) vertreten werden muss. Und Achtung! Meines Wissens ist bei Ausbildungsverhältnissen nicht sofort das ArbG zuständig.
Benutzeravatar
Azubi-ReNo
Forenfachkraft
Beiträge: 173
Registriert: 12.01.2009, 19:38
Beruf: ReNo-fachangestellte (Azubi)
Software: RA-Micro

#3

09.01.2011, 20:49

uoh sondern welches Gericht??
Recht haben und Recht kriegen sind zweierlei.

.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
-ausgelernte Rechtsanwaltsfachangestellte seit 2011-
Benutzeravatar
Azubi-ReNo
Forenfachkraft
Beiträge: 173
Registriert: 12.01.2009, 19:38
Beruf: ReNo-fachangestellte (Azubi)
Software: RA-Micro

#4

09.01.2011, 21:05

Auf der Seite der IHK Berlin fand ich diese Info
§ 9 - Beilegung von Streitigkeiten

Zuständig für Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsverhältnis ist das Arbeitsgericht. Voraussetzung für die Durchführung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens ist eine vorherige Anrufung des Schlichtungsausschusses der Industrie- und Handelskammer. Die Anrufung des Schlichtungsausschusses ist schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei der Industrie- und Handelskammer vorzunehmen.
Recht haben und Recht kriegen sind zweierlei.

.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
-ausgelernte Rechtsanwaltsfachangestellte seit 2011-
Antworten