Gebührenfrage

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Nicky2410
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#1

05.01.2011, 09:20

Hallo, ich habe da mal eine Frage in einer Ermittlungsverfahrenssache.

Bekomme ich wenn ich gegenüber dem Amtsgericht bezüglich des Strafbefehls Rechtsmittelverzicht erkläre eine gesonderte Gebühr dafür bzw. überhaupt eine Gebühr dafür?

Wäre froh ihr könntet mir da helfen.
rosa

#2

05.01.2011, 09:22

Rechtsmittelverzicht erkläre
du meinst jetzt eine Gebühr für die Erklärung???
Nicky2410
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#3

05.01.2011, 09:25

Genau ob ich eine Gebühr für die Erklärung bekomme.
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#4

05.01.2011, 09:27

Wieso erklärt man denn bei einem Strafbefehl Rechtsmittelverzicht? Was habt ihr denn vorher noch gemacht?
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#5

05.01.2011, 09:32

Mein Chef erklärt immer wenn der Strafbefehl oder ein Bußgeldbescheid akzeptiert wird, dass kein Rechtsmittel eingelegt wird. Meinem Chef gehts darum, dass der Strafbefehl somit schneller rechtskräftig ist. Ich habe schon überall nachgeschaut ob es dafür eine Gebühr gibt, aber habe nichts gefunden.
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#6

05.01.2011, 09:35

Für die Erklärung bekommst du keine extra Gebühr. Verstehe aber den Sinn trotzdem nicht. Was hat denn der Mandant davon, wenn der Strafbefehl oder der Bußgeldbescheid eher rechtskräftig wird?
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#7

05.01.2011, 09:39

Beim Bußgeldbescheid z.B., dass er den Führerschein im Falle der Abgabe direkt abgeben muss/kann, damit er den Führerschein schneller wieder zurückerhält und wieso das beim Strafbefehl wichtig ist, kann ich auch nicht sagen. Da müsste ich mal meinen Chef fragen, warum er das so handhabt.
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#8

05.01.2011, 09:49

Den Führerschein kann der Mandant auch so vor Rechtskraft der Entscheidung abgeben, wenn er das denn möchte. Egal, dein Chef muß wissen, was er tut, auch wenn es nicht nachvollziehbar ist.
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#9

05.01.2011, 09:51

Ich stimme dir da voll und ganz zu, ich verstehe in einigen Dingen nicht warum er das macht. Aber wenn er es so will, dann mach ich das so. :-)
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#10

05.01.2011, 10:25

Verstehe den Zusammenhang leider auch nicht. :roll:
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