Frist bei Drittwiderspruchsklage?

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avenere
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#1

22.12.2010, 16:23

Hallöchen..

Unser Mandant und die Gegenseite sind gemeinsame Kontoinhaber (aber nicht verwand oder so). Das Finanzamt hat das Konto gepfändet und den Anteil unseres Mandanten mitgepfändet. Wir möchten jetzt Drittwiderspruchsklage einreichen.

Müssen wir hier Fristen beachten?

LG und Danke für eure Antworten
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#2

27.12.2010, 21:09

ich geh grad die unbeantworteten Beiträge durch, also besser spät als nie;
Eine Frist für die Klageeinreichung gibts nicht, ist der gepfändete Gegenstand jedoch bereits verwertet, ist keine Klage mehr möglich.
avenere
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#3

28.12.2010, 16:12

:thx
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