Hallo
Mahnbescheid:
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, wenn ich das Stundenhonorar des RA gerichtlich durchsetzen will?
Danke schon mal.
Grüße Roxy
[MB] Stundenhonorar gerichtlich durchsetzen
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Ihr solltet auf jeden Fall eine schriftliche Vergütungsvereinbarung unterzeichnet von der Mandantschaft haben. Ansonsten wird es im Falle eines Widerspruchs schwer darzulegen, dass ihr eine vom Gesetz abweichende Vergütung vereinbart habt.
- Roxy
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Die Vergütungsvereinbarung haben wir. Aber die Auflistung der Minuten etc. wurde bei der Rechnung nicht mitgeschickt. (da der Mandant schon am Telefon gesagt hat, dass er den vollen Preis nicht zahlen will)
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Mmh, ich weiß nicht genau, aber ich denke, das ist nicht so schlimm. Der Mandant wurde ja dann scheinbar von euch vorab telefonisch über die Anzahl der angefallenen Stunden informiert. Da bin ich jetzt aber ein bisschen überfragt.
- Roxy
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Wenn ich Glück habe, mischt sich noch ein anderer mit ein hier
Wie gesagt, wir überlegen halt, ob es sinnvoll ist den MB abzusenden...Nicht, dass wir nachher nicht die Voraussetzungen erfüllen, weil wir der Mandantschaft die Auflistung nicht gesendet haben etc...
Wie gesagt, wir überlegen halt, ob es sinnvoll ist den MB abzusenden...Nicht, dass wir nachher nicht die Voraussetzungen erfüllen, weil wir der Mandantschaft die Auflistung nicht gesendet haben etc...
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Also, Gerold Schmidt sagt:"... ist ein Zeithonorar vereinbart, so müssen Stundensatz, Anzahl der Stunden und Leistungsnachweise aufgeführt werden, .... (§ 3a RVG, Rn 38). Das hieße, ihr hättet trotz allem den Stundenzettel mitschicken müssen. Schick ihm das Ding doch noch einfach zu und mach dann den Mahnbescheid oder gibt es Probleme mit Verjährung?