[MB] Stundenhonorar gerichtlich durchsetzen

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
Benutzeravatar
Roxy
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 61
Registriert: 01.05.2010, 14:53
Software: a-jur
Wohnort: Bergisch Gladbach
Kontaktdaten:

#1

21.12.2010, 14:56

Hallo :)

Mahnbescheid:

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, wenn ich das Stundenhonorar des RA gerichtlich durchsetzen will?

Danke schon mal.

Grüße Roxy
*finchen*
Forenfachkraft
Beiträge: 154
Registriert: 27.08.2009, 12:30
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: NRW

#2

21.12.2010, 15:17

Ihr solltet auf jeden Fall eine schriftliche Vergütungsvereinbarung unterzeichnet von der Mandantschaft haben. Ansonsten wird es im Falle eines Widerspruchs schwer darzulegen, dass ihr eine vom Gesetz abweichende Vergütung vereinbart habt.
Benutzeravatar
Roxy
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 61
Registriert: 01.05.2010, 14:53
Software: a-jur
Wohnort: Bergisch Gladbach
Kontaktdaten:

#3

21.12.2010, 15:20

Die Vergütungsvereinbarung haben wir. Aber die Auflistung der Minuten etc. wurde bei der Rechnung nicht mitgeschickt. (da der Mandant schon am Telefon gesagt hat, dass er den vollen Preis nicht zahlen will)
*finchen*
Forenfachkraft
Beiträge: 154
Registriert: 27.08.2009, 12:30
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: NRW

#4

21.12.2010, 15:25

Mmh, ich weiß nicht genau, aber ich denke, das ist nicht so schlimm. Der Mandant wurde ja dann scheinbar von euch vorab telefonisch über die Anzahl der angefallenen Stunden informiert. Da bin ich jetzt aber ein bisschen überfragt.
Benutzeravatar
Roxy
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 61
Registriert: 01.05.2010, 14:53
Software: a-jur
Wohnort: Bergisch Gladbach
Kontaktdaten:

#5

21.12.2010, 15:26

Wenn ich Glück habe, mischt sich noch ein anderer mit ein hier :)

Wie gesagt, wir überlegen halt, ob es sinnvoll ist den MB abzusenden...Nicht, dass wir nachher nicht die Voraussetzungen erfüllen, weil wir der Mandantschaft die Auflistung nicht gesendet haben etc...
*finchen*
Forenfachkraft
Beiträge: 154
Registriert: 27.08.2009, 12:30
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: NRW

#6

21.12.2010, 15:32

Also, Gerold Schmidt sagt:"... ist ein Zeithonorar vereinbart, so müssen Stundensatz, Anzahl der Stunden und Leistungsnachweise aufgeführt werden, .... (§ 3a RVG, Rn 38). Das hieße, ihr hättet trotz allem den Stundenzettel mitschicken müssen. Schick ihm das Ding doch noch einfach zu und mach dann den Mahnbescheid oder gibt es Probleme mit Verjährung?
Benutzeravatar
Roxy
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 61
Registriert: 01.05.2010, 14:53
Software: a-jur
Wohnort: Bergisch Gladbach
Kontaktdaten:

#7

21.12.2010, 15:44

ai, das mach ich. ich schicke die rechnung einfach nochmal mit dem zeiterfassungsbogen sowie einer erneuten mahnung.

danke :)
Antworten